Abmahner: Ralf Nestmeyer 

Gegenstand der Abmahnung: ungenehmigte Nutzung von Texten

Stand: 08/2013

Bei einer Abmahnung bietet Ihnen Rechtsanwalt Gerstel folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit uns ist kostenlos und absolut unverbindlich. Wir müssen als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich.  Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, können wir Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie uns zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und uns dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie uns unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit wir Sie schnellsten kontaktieren können.
  • Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir diese unten rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an unsere Prüfung rufen wir Sie sofort an oder nehmen per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir sagen Ihnen, wie wir in Ihrem Falle vorgehend würden. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko klären wir Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nennen wir Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbaren wir ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten uns nicht beauftragen: In diesem Falle hoffen wir, Ihnen mit unseren Informationen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten uns beauftragen: Wir übernehmen ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Wir werden Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist uns besonders wichtig. Sie wissen bei uns von Anfang an, welche Kosten bei uns anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

FAQ Abmahnung

Die nachfolgenden Fragen werden uns im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchten wir Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung Wettbewerbsrecht geben. Weitere Fragen und unsere Antworten finden Sie hier.

 

  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
    NEIN! Wir warnen dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier.
  • Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc.) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?
    NEIN
    ! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit uns, in welchem wir Ihnen unsere Einschätzung zur Abmahnung mitteilen.
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu uns zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
  • Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?
    Wir helfen Ihnen auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Wir übernehmen selbstverständlich das volle Haftungsrisiko für die rechtlichen Informationen. Durch unseren Updateservice sorgen wir dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, wir sorgen für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ist das nicht alles nur Abzocke? Liegt ein Fall von Rechtsmissbrauch vor?
    Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimmen wir Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema haben wir uns bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

Das Team der Kanzlei Gerstel freut sich auf Ihren Anruf.