Ich habe heute zwei eBay-Auftritte abgesichert. Die beiden eBay Verkäufer sind leider ein Negativbeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Beide wurden abgemahnt und nutzen jetzt mein Rundum-Sorglos-Paket, damit sie wenigstens künftig Ihre Ruhe vor Abmahnungen haben.

 

Die Angaben im Feld Widerrufsbelehrung waren widersprüchlich. Teilweise waren Fristen von 1 Monat, 14 Tagen und auch 30 Tagen gleichzeitig in nur einem Angebot genannt. Dass dies irreführend und wettbewerbswidrig ist, dürfte jedem eBay Verkäufer bewusst sein. Aber nicht nur die Fristangaben waren das Problem. Im Feld Widerrufsbelehrung findet sich bei eBay auch eine Angabe zu den Rücksendekosten. Hier finden sich die unterschiedlichsten Angaben, wie z.B. diese:

 

  • Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
  • Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren
  • Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 EUR nicht übersteigt
  • Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten

Ich habe in der nachfolgenden Grafik noch einmal ein paar mögliche Angaben wiedergegeben:

 

 

Ein großes Problem dabei ist, dass die hier gemachten Angaben sehr oft in Widerspruch zu den Angaben innerhalb der Widerrufsbelehrung stehen.

Hier ein Beispiel, wie es falsch ist

Es steht bei der Angabe „Rücksendekosten“: Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren

 

Innerhalb der Widerrufsbelehrung steht dann aber: Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren

 

Dies wird momentan immer wieder abgemahnt! Achten Sie darauf, dass die Angaben korrekt, insbesondere nicht widersprüchlich sind.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!