Hier finden Sie Informationen über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Rechtsanwälte, die ich am 25.10.2018 erstellt habe. Es handelt sich hierbei um meine persönlichen Erfahrungen mit der Kanzlei Negele Zimmel Greuter bis zum heutigen Tage. Sie erhalten nähere Informationen zu der Kanzlei unter der folgenden Website: http://www.nzgb.de/.

 

Wer sind die Negele Zimmel Greuter Rechtsanwälte?

Die Kanzlei tritt unter dem Namen Negele Zimmel Greuter PartmbB auf. Vertretungsberechtigte Gesellschafter und Partner sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver M. Negele (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 08.04.2003), Herr Rechtsanwalt Roland Zimmel (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit dem 04.05.2004) und Rechtsanwalt Martin Greuter (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit dem 07.12.2004). Darüber hinaus sind gemäß den Angaben auf der Kanzleiwebseite auch Rechtsanwalt Axel Vogt (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit dem 07.09.2004), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Daniel Stiel (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 17.11.2009; Hauptanschrift seiner Kanzlei ist Erlenstraße 6, 86459 Gessertshausen), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Univ Simon Bürgler (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 27.08.2015; weitere Kanzleianschrift: Dudenstraße 8, 86179 Augsburg) und Rechtsanwältin Eugenia Frank (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit dem 16.08.2016) in der Kanzlei tätig.  Der Kanzleisitz befindet sich in der Bgm.-Fischer-Str. 12 in 86150 Augsburg. 

 

Erfahrung mit Negele Zimmel Greuter

Das erste Mal zu tun hatte ich mit der Kanzlei Negele Zimmel Greuter im Mai 2008. Es handelte sich um eine Filesharing-Abmahnung. In der Folgezeit hatte ich immer mal wieder mit der Kanzlei Negele Zimmel Greuter auf der Gegenseite zu tun.

 

Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrechtsverletzung

Urheberrechtliche Abmahnungen wurden u.a. ausgesprochen für:

 

  • 000 Bavaria Media Group
  • 8-Films
  • BB Video GmbH
  • BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH
  • Cult Movie Entertainment GmbH
  • DBM Videovertrieb GmbH
  • Epix Media AG
  • Fraserside Holdings Ltd.
  • Hustler Europe GmbH
  • Infopictures GmbH
  • INO Handels & Vertriebs GmbH
  • KT-DVD & Videoproduction
  • LFP Video Group
  • Matthias Serzysko
  • Media & More GmbH & Co. KG
  • M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd.
  • MIG Film GmbH
  • Morphicon Ltd.
  • Orion Versand GmbH & Co. KG
  • Savoy Film GmbH
  • SG Video Produktion
  • Tino Media
  • Video Art Holland B.V.
  • Z-Faktor Medien

 

Abmahnungen wegen unerlaubter Verwendung personenbezogener Daten für:

  • Rainer Deyhle

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Negele Zimmel Greuter haben die Angelegenheiten stets zeitnah bearbeitet und kurzfristige Rücksprachen mit ihren Parteien genommen, wenn es um Vergleichsverhandlungen ging. Die meisten der mir bekannten Abmahnungen waren grundsätzlich vom Vorwurf her berechtigt. Über die Abmahnkosten und etwaige Schadensersatzforderungen sollte man jedoch stets verhandeln.

 

Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter erhalten

Sie haben von einem Auftraggeber der Kanzlei Negele Zimmel Greuter eine Abmahnung (z.B. Urheberrechtsverletzung) erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung.

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.