Gegenstand der Abmahnung

Herr Robert Kuchel hat wegen der Nutzung des markenrechtlich geschützten Begriffs „Rillenfix“ durch die Patentanwälte Weidner Stern Jeschke mit Schreiben vom 28.07.2021 eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Herr Kuchel ist Inhaber der eingetragenen Unionsmarke „Rillenfix“, welche unter dem Aktenzeichen 007111578 am 30. Juli 2008 angemeldet und in der Folge wirksam eingetragen wurde. Die Unionsmarke wurde insbesondere angemeldet und eingetragen für: Nizza-Klasse 8:  „Handbetätigte Werkzeuge und Geräte, insbesondere handbetätigte Werkzeuge und Geräte zur Unkrautentfernung, insbesondere aus Ritzen, Fugen und Spalten“. Diese Unionsmarke sei auch in Kraft, heißt es in der Abmahnung.

 

Weiterhin bewerbe und vertreibe Herr Kuchel mit dem Zeichen „Rillenfix“ den Original-„Rillenfix“, nämlich ein hochwertiges und etabliertes Produkt zum Auskratzen von Fugen.

 

Der Abgemahnte stellt auf seiner Webseite unterschiedliche Fugenkratzer verschiedener Hersteller dar und bieten diese gleichzeitig im Rahmen von Kaufempfehlungen zum Kauf an. Dabei benutze er in dem einführenden Absatz, einbegriffen die dazugehörige Überschrift, den Begriff „Rillenfix“ für Fugenkratzer.

 

Hierbei verwende der Abgemahnte den Begriff „Rillenfix“ auch als synonymen Begriff für einen Fugenkratzer, indem er beispielsweise den „Rillenfix, auch als Fugenkratzer bezeichnet“ darstelle.

 

Daher benutze er das geschützte Zeichen „Rillenfix“ für „Handbetätigte Werkzeuge und Geräte, insbesondere handbetätigte Werkzeuge und Geräte zur Unkrautentfernung, insbesondere aus Ritzen, Fugen und Spalten“.

 

Der Abgemahnte biete entsprechende Fugenkratzer unter dem Zeichen der eingetragenen Unionsmarke des Herrn Kuchel für gemäß dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der eingetragenen Unionsmarke identische Waren an, ohne dass er dazu berechtigt sei. Dies stelle eine Markenverletzung gemäß § 14 MarkenG dar.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 06.08.2021 gefordert. In der vorformulierten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnt auch verpflichten, Kosten iHv. 2.002,41 EUR zu bezahlen.

Abmahner: Robert Kuchel

 

Vertreter des Abmahners: Weidner Stern Jeschke Patentanwälte 

 

Gegenstand der Abmahnung: Nutzung des markenrechtlich geschützten Begriffs „Rillenfix“

 

Stand: 07/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
  • Ist die Abmahnung berechtigt?
  • Wird eventuell zu viel gefordert?
  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.