Rechtsanwalt Sebastian Kipke verschickt im Auftrag der Webbilling AG Mahnschreiben in Bezug auf den Internetdienstanbieter www.HQBill.net. Die Forderungshöhe in einem mir vorliegenden Schreiben vom 24.08.2015 wird mit 86,65 EUR beziffert. Der Angeschriebene soll trotz Zahlungsaufforderung keine Zahlung geleistet haben. Auch ein Angebot, eine angemessene Teilzahlung zu vereinbaren, habe der Angeschriebene nicht angenommen.

 

Rechtsanwalt Sebastian Kipke fordert den Angeschriebenen im Auftrag der Webbilling AG auf, den offenen Betrag in Höhe von 52,40 EUR zzgl. Rechtsanwaltskosten von 34,25 EUR zu bezahlen und zwar bis zum 07.09.2015. Diese Beträge schulde der Angeschriebene wegen seines Zahlungsverzuges. Das Geld soll unter Angabe eines Aktenzeichens auf ein bei der Postbank geführtes Konto überwiesen werden. Geldempfangsvollmacht wird von Herrn Rechtsanwalt Sebastian Kipke anwaltlich versichert.

 

Inkasso Sebastian Kipke Rechtsanwalt

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass wenn die Zahlung nicht in voller Höhe innerhalb der Frist eingehe, die Webbilling AG beabsichtige, die Durchsetzung der Forderung in einem Gerichtsverfahren durchzusetzen. Hierdurch könnten auf den Angeschriebenen erhebliche zusätzliche Kosten zukommen. Sollte der Angeschriebene den geforderten Betrag jedoch innerhalb der gesetzten Frist vollständig bezahlen, könne das Schreiben als gegenstandslos angesehen werden.

 

Das Schreiben trägt eine eingescannte Unterschrift von Rechtsanwalt Sebastian Kipke. Sollten auch Sie eine derartige Zahlungsaufforderung bekommen haben, dann sollten Sie auf keinen Fall voreilig die geforderte Summe bezahlen. Aufgrund des relativ geringen Betrages von unter 100 EUR sind leider viele Adressaten derartiger Inkassoschreiben voreilig bereit, die in dem Schreiben genannten Forderungen zu bezahlen. Genau dies halte ich jedoch für den falschen Weg. Es sollte immer genau geprüft werden, ob auf die geltend gemachten Forderungen tatsächlich ein Anspruch besteht oder nicht.

Mahnung Webbilling AG (www.HQBill.net)

 

wegen Zahlungsaufforderung

 

vertreten durch Rechtsanwalt Sebastian Kipke

 

Stand: 08/2015

 

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