Die Antwort lautet in jedem Falle: Ja! Ein Schuldner ist immer gut beraten, wenn er sich bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und sich vertreten lässt. Gläubiger sollten wettbewerbsrechtlliche Abmahnungen stets über einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aussprechen lassen um sicherzustellen, dass Ihre Rechte vollumfassend durchgesetzt werden. Ohne Rechtsanwalt ist es weder für einen Gläubiger, noch einen Schuldner empfehlenswert zu agieren. Schließlich gibt es Spezialisten in diesem Sektor.

 

Wenn Ihr Fahrzeug defekt ist, reparieren Sie gewiss auch nicht selber, sondern gehen in eine Fachwerkstatt.

Im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollten Sie daher auch nicht selbst herumdoktorn, sondern zum Spezialisten gehen. Ein Rechtsanwalt erkennt sofort die Schwachstellen in einer Abmahnung und weiß, was der Gläubiger fordern kann und wann er über das Ziel hinausschießt. Besondere Vorsicht gilt bei der strafbewehrten Unterlassungserklärung (30 Jahre Wirkung). Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung erstellen.

Wir beraten sie gern.