Der Empfänger einer SPAM-E-Mail hat die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Halle (Saale) mit einer Abmahnung beauftragt. Mir liegt ein aktuelles Schreiben vom 10.09.2026 vor.

 

Warum eine Abmahnung?

Gegenstand der Beauftragung der Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft durch den per E-Mail Kontaktierten sei die unverlangte Zusendung von Werbung per E-Mail sowie Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Individualrechte.

 

Forderung einer Unterlassungserklärung

Es wird bis zum 24.09.2026 die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

 

Dem Abmahnschreiben liegt ein vorformuliertes Muster einer Erklärung bei.

 

Es ist immer ratsam, eine eigene, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die nur auf das aller Nötigste beschränkt ist und nicht zu weit geht. Das Gefährlichste an der Sache ist die geforderte Unterlassungserklärung. Es kommt ein Unterlassungsvertrag zustande, an welchen Sie Ihr Leben lang gebunden sind. Daher sollte man bei der Formulierung ganz besonders vorsichtig sein.

 

 

Werden für die Abmahnung Kosten gefordert?

Ja, Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 6.000 EUR, mithin in Höhe von 664,26 EUR brutto gefordert.

 

Neben den Abmahnkosten wird ein Anspruch auf Schmerzensgeld iHv. 600 EUR geltend gemacht.

 

Zudem wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, der bis zum 12.10.2026 zu erfüllen ist.

 

Eine Anzeige bei der zuständigen Datenschutzbehörde wird sich ebenfalls vorbehalten.

 

 

Tipp: Sie können meine Webseite auch über die Suche Funktion nach weiteren Beiträgen durchsuchen. Geben Sie in der Suche zum Beispiel einfach „Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft“ ein, um alle Meldungen zu sehen, die von mir bisher veröffentlicht worden sind.

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.