Gegenstand der Abmahnung

Die Sportwelt Mickan GbR, vertreten durch die Weber Hoß Rechtsanwälte, Wilhelmshöhe 6, 47058 Duisburg, haben mit Schreiben vom 17.06.2015 eine Abmahnung aussprechen lassen. Die Sportwelt Mickan GbR vertreibt bei eBay unter dem Mitgliedsnamen „sportwelt-mickan“ und über einen Internetshop Sportbekleidung und andere Sportartikel. Der Abgemahnte vertreibt ebenfalls Sportbekleidung, insbesondere auf dem Onlinemarktplatz eBay. Der Abgemahnte tritt dabei unter zwei eBay-Mitgliedsnamen auf, wobei eines der Mitgliedsnamen auf den Namen der minderjährigen Tochter angemeldet ist. Bei beiden eBay-Konten wird jedoch die identische Adresse angegeben und die Verkäufe werden auch über das gleiche PayPal-Konto abgewickelt. Ferner wird über beide eBay-Konten gleichartige Neuware der Marken Nike und Adidas angeboten. Die Sportwelt Mickan GbR ist der Auffassung, dass das auf die minderjährige Tochter laufende eBay-Konto nur deshalb eingerichtet wurde, um die Eigenschaft als gewerblicher Verkäufer zu verschleiern.

 

Bild – Abmahnung Sportwelt Mickan GbR

Bei mehreren Artikeln habe die Sportwelt Mickan GbR festgestellt, dass dort das Bild eines ADIDAS „Sprintsuits“ unberechtigt genutzt werde. Da das Lichtbild ohne die erforderliche Zustimmung kopiert und in das Internet zum Zwecke der Produktwerbung eingestellt wurde, habe der Abgemahnte die Rechte der Sportwelt Mickan GbR verletzt. Daher stünden der Sportwelt Mickan GbR Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.

 

Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes durch die Sportwelt Mickan GbR

Zudem verletze eines der eBay-Accounts massiv Verbraucherschutzvorschriften, da dort u.a. keine Widerrufsbelehrung und kein Muster-Widerrufsformular bereit gehalten werde, falsche Angaben zum bestehenden Widerrufsrecht gemacht würden. Der Abgemahnte soll nunmehr bis zum 24.06.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und in Bezug auf die unbefugte Fotonutzung Auskunft erteilen. Das Ganze soll bis zum 24.06.2015 geschehen.

 

Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt und auch ein Formular über die Auskunft über die unberechtigte Nutzung von Fotografien. Im Prinzip muss der Abgemahnte nur noch die Unterlassungserklärung unterschreiben und das Formular bezüglich der Auskunft ausfüllen und an die gegnerischen Anwälte zurückschicken. Ohne zuvor rechtlichen Rat eingeholt zu haben, sollten Sie jedoch nicht mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen und erst Recht nicht eine vorformulierte Erklärung unterschreiben und auch nicht Auskunft in dem geforderten Umfang erteilen. Sie sollten zunächst mit mir über Ihre Abmahnung sprechen. Insbesondere ist hier die Besonderheit, dass es nicht nur um wettbewerbsrechtliche Ansprüche, sondern auch um urheberrechtliche Ansprüche geht, die in einer Abmahnung miteinander kombiniert worden sind.

 

Diese Art des Abmahnens ist nicht ungewöhnlich, vielmehr ist es aus meiner Sicht konsequent, dass alles abgemahnt wird, was auch negativ aufgefallen ist. Ich kenne die Weber Hoß Rechtsanwälte schon lange, und weiß, dass wenn man sich fristgerecht meldet, und sich ebenfalls kooperativ zeigt, die Angelegenheit in der Regel immer ohne Einschaltung der Gerichte abgeschlossen werden kann.

Abmahnung Sportwelt Mickan GbR

wegen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und gegen Urheberrecht

vertreten durch Weber Hoß Rechtsanwälte

Stand: 06/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.