Abmahnung BVB Merchandising GmbH durch Rechtsanwälte Dres. Lohner. Fischer, Igwecks & Collegen

Mir liegt wieder eine Abmahnung der BVB Merchandising GmbH vom 18.01.2021 vor. Abgemahnt wird ein eBay-Verkäufer, der Masken zum Kauf anbietet. Dabei verwendet er die geschützte Marke das Logo „BVB 09“, ohne dass die BVB Merchandising GmbH dem zugestimmt hat. Beworben wurden die Verkäufe bei eBay mit „BVB 09 Dortmund Mund- Nasenschutz, Gesichtsmaske Einstellbar„.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 01.02.2021, 12:00 Uhr gefordert. Auskunft soll ebenfalls bis zum 01.02.2021 erteilt werden. Abmahnkosten werden in Höhe von 2.584,09 Euro nach einem Gegenstandswert von 100.000 EUR gefordert. Auch die Kosten sollen bis zum 01.02.2021 bezahlt werden.

Ich kenne die Abmahnungen

2016 hatte ich bereits wie folgt berichtet:

„Ich habe eine Abmahnung der BVB Merchandising GmbH durch die Rechtsanwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks und Collegen, Ottostraße 9, 80333 München vom 01.02.2016 wegen der nichtautorisierten Verwendung der Marke „BVB“.

 

Die BVB Merchandising GmbH, eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, habe die Bevollmächtigten mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Diese sei Inhaberin u.a. der geschützten Marken „BVB“ und „Borussia Dortmund“ sowie der geschützten Marke „BVB 09“, die allgemein als Logo des Vereins bekannt sei. Die überragende Verkehrsgeltung und Bekanntheit der Abmahnerin und der auf diese eingetragenen Marken dürfte dem Abmahnten bekannt sein, so Rechtsanwalt Dr. Thilo Igwecks, der sachbearbeitende Rechtsanwalt dieser Abmahnung. Weiter wird ausgeführt, dass die Abmahnerin habe erfahren müssen, dass der Abgemahnte über sein eBay-Account Fanartikel zum Kauf anbiete, u.a. T-Shirts. Hierbei würde dieser die geschützten Marken „BVB“ und „Borussia Dortmund“ verwenden, ohne dass eine Zustimmung hierfür vorliegen würde. Hierdurch habe der Abgemahnte die ausschließlichen Rechte der BVB Merchandising GmbH verletzt.

 

Die „BVB“ Vertreter: Dres. Lohner Fischer Igwecks und Collegen Rechtsanwälte

Hierdurch habe diese gegenüber dem Abgemahnten einen Unterlassungsanspruch. Er habe ab sofort diese Verletzungshandlung zu unterlassen und bis zum 15.02.2016, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden. Da der Abgemahnte grundsätzlich verpflichtet sei, Schadensersatz an den Abmahner zu leisten, dieser jedoch noch nicht berechnet werden könne, werde der Abgemahnte aufgefordert, bis spätestens zum 15.02.2016 eine Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach abzugeben. Um den Schaden beziffern zu können, sie der Abgemahnte nach § 19 MarkenG bzw. den Grundsätzen von Treu und Glauben gem. § 242 BGB zur Auskunft verpflichtet, wie viele solcher Fanartikel, insbesondere T-Shirts versehen mit den bezeichneten Schriftzügen er angeboten und vertrieben bzw. beworben habe, welche Einstandskosten dieser für diese gehabt habe, welche Einkünfte er durch die Verkäufe erzielt habe und welche Gewinne er aus den Verkäufen generiert habe. Die Rechtsanwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks und Collegen informieren den Abgemahnten, dass dieser die Auskunft in einer nachvollziehbaren und übersichtlich gegliederten Aufstellung bis spätestens zum 15.02.2016 zu erteilen habe.

 

Zur Erstattung der geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren sei der Abgemahnte aus Schadensersatzgesichtspunkten verpflichtet. Ebenfalls bis zum 15.02.2016 sei dieser zur Zahlung des Betrages in Höhe von 1.044,40 EUR brutto aufzufordern. Die Berechnung erfolge auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von 25.000 EUR.“

Abmahnung BVB Merchandising GmbH

 

wegen Markenrechtsverletzung BVB 09“ Angebot von Gesichtsmasken

 

vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks und Collegen

 

Stand: 01/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.