Abmahnung Herrn Wladyslaw Sojka durch Rechtsanwältin Katharina Salzer

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung von Herrn Wladyslaw Sojka durch Rechtsanwältin Katharina Salzer, Ulmenweg 7, 04316 Leipzig vom 12.1.2018 vor. Hintergrund sei eine Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild durch den Abgemahnten.

 

Auf seiner Webseite sowie in seinem Magazin auf Seite 4 unten verwende er ein Lichtbild, dessen Urheber der Abmahner sei. Er habe dieses Lichtbild unter den Bedingungen der Lizenz für freie Dokumentation beim zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons namentlich veröffentlicht. Die Lizenzbestimmungen seien unterhalb der Bilddarstellung angegeben. Der Empfänger des Abmahnschreibens habe die Bedingungen der Lizenz jedoch nicht eingehalten. Er habe weder Herrn Wladyslaw Sojka als Fotograf der Aufnahme benannt, noch habe der auf die Lizenzbedingungen für freie Dokumentation hingewiesen, so Rechtsanwältin Katharina Salzer. Ein Lizenzvertrag sei somit nicht zustande gekommen. Die Nutzung durch den Abgemahnten erfolge rechtswidrig.

 

Wladyslaw Sojka Abmahnung erhalten?

Der Abgemahnte habe durch die rechtswidrige Nutzung gegen die §§ 15 und 19a UrhG verstoßen und die materiellen Verwertungsrechte sowie die Urheberpersönlichkeitsrechte ihres Mandanten, insbesondere das Namensnennungsrecht des Urhebers gem. § 13 UrhG verletzt. Aus beiden Verstößen seien Wladyslaw Sojka zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gem. § 97 UrhG entstanden.

 

Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr und der Entstehung weiterer Schäden werde der Abgemahnte aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben bis zum 9.2.2018 zurückzusenden.

 

Weiter teilt die Bevollmächtigte mit, dass ihr Mandant seine Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG aus der Verletzung seines Namensnennungsrecht gem. § 13 UrhG geltend. Er behalte sich im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Einigung vor, seinen Schadensersatz aus der Verletzung seiner materiellen Verwertungsrechte ebenfalls zu beanspruchen, §§ 97 i.V.m. 15, 19a UrhG.

 

Bei der Berechnung werde die MFM-Tabelle herangezogen und ein Betrag i.H.v. 450 EUR geltend gemacht. Darüber hinaus sei der Abgemahnte verpflichte, Aufwendungsersatz für die Inanspruchnahme der anwaltlichen Dienstleistung zu zahlen. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 3.000 EUR geltend gemacht. Der Gesamtbetrag i.H.v. 746,30 EUR sei zahlbar bis zum 9.2.2018.

Abmahnung Wladyslaw Sojka

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwältin Katharina Salzer

Stand: 01/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.