Gegenstand der Abmahnung

Abmahner der mir vorliegenden Abmahnung vom 11.02.2015 ist die The Gillette Company aus der USA. Diese gehört zur Procter & Gamble Gruppe. Ausgesprochen wurde die Abmahnung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Echart Haag, tätig in der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seeling Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB.

 

Grund der Beauftragung sei folgender:

 

Die The Gillette Company sei ein Konzern, der neben vielen weiteren Produkten auch elektrische Haushalts- und Kleingeräte des persönlichen Bedarfs herstellt und vertreiben lässt. Zu diesen Produkten gehören insbesondere auch elektrische Zahnbürsten und die dazugehörigen Aufsteckbürsten, z.B. das Modell „Oral-B Precision“ oder „Oral-B MicroPulse“. Sie sei Inhaberin mehrerer registrierter Designs für Zahnbürstenaufsätze. So sei beispielsweise das europäische Design RCD 000366968-001 auf die The Gillette Company registriert. In dem Abmahnschreiben wird dieses Aufsteckbürstendesign zur Verdeutlichung abgebildet.

 

The Gillette Company Abmahnung was tun

 

Der Abmahnerin sei über das Hauptzollamt Dresden mitgeteilt worden, dass der Abgemahnte in großem Umfang Aufsteckbürsten nach Deutschland eingeführt habe. Nach Überprüfung habe die The Gillette Company feststellen müssen, dass es sich hierbei um ein designverletzendes Produkt handelt, das ohne Einwilligung der The Gillette Company hergestellt und in den Verkehr gebracht wurde. Es handle sich um eine identische Nachahmung.

 

Dem Inhaber eines registrierten Designs stünde ein Unterlassungsanspruch gegen einen Dritten zu, der ohne Zustimmung eine Designnachahmung herstellt, gebraucht, anbietet, in den Verkehr bringt, einführt, ausführt und zu den genannten Zwecken besitzt. Da der Abgemahnte die geschmacksmusterverletzenden Aufsteckbürsten eingeführt habe, stünde der The Gillette Company entsprechender Unterlassungsanspruch ihm gegenüber zu.

 

Abmahnung The Gillette Company Hilfe

 

Zudem habe die The Gillette Company Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung, sowie Schadensersatz und Vernichtung der streitgegenständlichen Bürstenteile. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 19.02.2015 abzugeben. Innerhalb der gleichen Frist habe er eine weitere Erklärung abzugeben, wonach er die Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkennt. Zudem erwartet die FPS Rechtsanwaltskanzlei eine Erklärung darüber, dass die im Besitz befindlichen Aufsteckbürsten zum Zwecke der Vernichtung kostenlos an die The Gillette Company herausgegeben werden.

 

Bezüglich des Auskunftsanspruchs wird der Abgemahnte aufgefordert, unter Vorlage jeweiliger Belege, Namen und Anschriften von Herstellern, Lieferanten und/oder anderen Vorbesitzer, gewerblichen Abnehmern und Angebotsempfänger sowie Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenden oder bestellten Bürstenteile und Einkaufsmenge, Einkaufszeiten, Einkaufspreise, Gestehungskosten, Verkaufsmenge, Verkaufszeiten und Verkaufspreise insbesondere Umsatz und Gewinn sowie Art und Umfang der betriebenen Werbung zu erteilen.

 

Der Abgemahnte sei weiterhin dazu verpflichtet, die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Diese wurden nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 € berechnet und belaufen sich somit auf insgesamt 1.141,90 €. Bis zum 26.02.2015 sei der Betrag auf das Kanzleikonto anzuweisen. Sollte der Abgemahnte einen oder mehrere der geltend gemachten Ansprüche nicht erfüllen, so wird Rechtsanwalt Haag der The Gillette Company raten, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Abmahner: The Gillette Company 

Vertreter des Abmahners: FPS Fritze Wicke Seeling Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB.

Gegenstand der Abmahnung: Parallelimporte von Rasierklingen

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.