Rechtsanwalt Sascha Tawil, Rosenthaler Straße 46/47, 10178 Berlin ist mir unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten bekannt:

 

– Thomas Baczewski
Ines Martin

 

Rechtsanwalt Sascha Tawil

Seit dem 28.01.2005 ist Rechtsanwalt Sascha Tawil gemäß dem bundesweiten anwaltlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Dem Internetauftritt unter www.abmahnungsberater.de ist zu entnehmen, dass Rechtsanwalt Tawil in den Bereichen Filesharing, Bildabmahnung und Wettbewerbsrecht tätig sei.

 

Glaubt man den Einträgen im Internet, dann ist Rechtsanwalt Sascha Tawil vor allem dafür bekannt, dass er Onlinehändler abmahne, die über die Handelsplattform eBay Artikel verkaufen und dort in den Angebotsdarstellungen angeblich fehlerhafte Angaben zur Regelung der Rücksendekosten machen würden. In solchen Abmahnungen, die Rechtsanwalt Tawil im Auftrag eines Mitbewerbers aussprechen würde, wäre regelmäßig ein Streitwert von 10.000 EUR bei der Berechnung der Rechtsverfolgungskosten zu Grunde gelegt.

 

In der Vergangenheit habe Rechtsanwalt Sascha Tawil unter anderem eBay-Händler abgemahnt, die Artikel aus den Bereichen Zubehör und Spiele für Unterhaltungselektronik zum Kauf angeboten hätten.

 

 

Abmahnung Sascha Tawil

Auch Sie wurden von Rechtsanwalt Sascha Tawil im Auftrag eines Rechteinhabers abgemahnt? Nehmen Sie noch heute Kontakt zu mir auf.

 

 

Senden Sie mir Ihre Abmahnung jetzt sofort zu!

Ablauf der Kanzlei Gerstel bei einer Abmahnung.

 

Immer wieder rufen mich Betroffene an und wollen direkt mit mir über die erhaltene Abmahnung sprechen, obwohl Sie mir noch gar nicht die Abmahnung zugeschickt haben. Natürlich habe ich Erfahrung aus mindestens einer Abmahnung aus der Vergangenheit mit Ihrem Abmahner, aber dies ist noch lange kein Grund dafür, dass ich Ihre Abmahnung gar nicht mehr sehen und prüfen müsste, bevor ich Ihnen meine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteile.

 

Jede Abmahnung ist ein Einzelfall und kann Besonderheiten beinhalten. Daher muss ich Ihre Abmahnung unbedingt vor einem Gespräch mit Ihnen sehen und prüfen, um Ihnen zu Ihrem Fall auch eine zutreffende Einschätzung geben zu können. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich leider kein gratis Erstgespräch mit Ihnen führen. Mailen Sie mir Ihr Abmahnschreiben daher jetzt am besten direkt zu. Ich kontaktiere Sie sodann so schnell wie nur möglich. Ein Rückruf von mir erfolgt meist noch am gleichen Tage. Wenn Sie zu einer bestimmten Uhrzeit angerufen werden möchten, dann notieren Sie dies bitte auf Ihrer Abmahnung.

 

Nach dem Gespräch werden Sie gewiss erst einmal durchatmen und sich wieder beruhigt Ihrem Alltag widmen können. Ein Abmahnschreiben ist gewiss kein Weltuntergang. Man sollte nur wissen, wie man darauf reagieren sollte und keine teuren Experimente machen.

 

Handen Sie im Falle einer Abmahnung fristgerecht.

 

Keine Lust auf weitere Abmahnungen?

Selbstverständlich helfe ich Ihnen nicht nur bei Ihrer aktuellen Abmahnung weiter, sondern ich kann auch dafür sorgen, dass Sie künftig erst gar keine Abmahnung mehr bekommen! Wenn wir jetzt Ihr Interesse geweckt haben, dann sollten Sie sich hier einmal in Ruhe über das Rundum-Sorglos-Paket für den rechtssicheren Onlinehandel informieren.

 

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Gern unterbreite ich Ihnen ein individuelles und für Sie vollkommen unverbindliches Angebot für die Bearbeitung Ihrer Abmahnung und die Überarbeitung Ihres Onlineauftrittes, wenn Sie dies wünschen. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten. Kostentransparenz hat bei mir oberste Priorität.

 

Warum stehen auf dieser Website keine Preise?

Erst dann, wenn Sie mir Ihr Abmahnschreiben übermittelt haben und ich Ihren Onlineauftritt gesehen und geprüft habe, weiß ich, was an Arbeit auf mich zukommt. Manche Abmahnungen sind sehr umfangreich, enthalten z.B. mehr als 10 Wettbewerbsverstöße. Hier ist der Beratungsumfang intensiver als in Fällen, in denen es vielleicht nur um eine veraltete Widerrufsbelehrung geht. Der Zeitaufwand ist von Fall zu Fall unterschiedlich und das ist auch der Grund, warum keine Preise vorab hier im Internet von mir genannt werden.

 

Ich halte es für die fairste Lösung, wenn ich Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes kostenloses Angebot für meine Leistungen unterbreite und Sie sich dann in Ruhe überlegen können, ob Sie mein Angebot annehmen möchten oder nicht. Ich würde mich sehr darüber freuen, auch für Sie arbeiten zu dürfen.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich gerne.

 

Abmahnschutz für Onlinehändler bietet Rechtsanwalt Gerstel