Gegenstand der Abmahnung

Am 18.11.2015 hat die Firma Kinkerlitzchen GmbH durch die Rechtsanwälte Gunkel Kunzenbacher und Partner, Detmolder Straße 120a, 33604 Bielefeld eine markenrechtliche Abmahnung wegen der Verwendung des Begriffs „Tussi on Tour“ beim Verkauf von Autoaufklebern aussprechen lassen.

 

Rechtsanwältin Julia Mamerow habe kürzlich festgestellt, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay Autoaufkleber unter der Bezeichnung „TUNING TUSSI ON TOUR“ zum Kauf anbiete. Die Bezeichnung „Tussi on Tour“ sei für die Kinkerlitzchen GmbH als Wortmarke im amtlichen Register des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie als EU Marke beim HABM für verschiedene Waren und Dienstleistungen, u.a. für Aufkleber eingetragen.

 

Indem der Abgemahnte Aufkleber mit der vorgenannten Bezeichnung im Internet anbiete, verstoße er gegen die Markenrechte der Abmahnerin, so die Rechtsanwälte Gunkel, Kunzenbacher und Partner.

 

Was tun bei einer „Tussi on Tour“ Abmahnung der Kinkerlitzchen GmbH

Aufgrund der Verwendung der identischen Marke für identische Waren bestehe eine erhebliche Verwechslungsgefahr, die gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG unzulässig sei. Die Markenrechtsverletzung auf der genannten Internetpräsenz des Abgemahnten sei gerichtsverwertbar dokumentiert.

 

Rechtsanwältin Mamerow führt aus, dass ihrer Mandantin aufgrund der Markenverletzung umfassende Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zustehen würden. Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, bis zum 30.11.2015 die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtsverbindlich im Original zurückzusenden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die für den Unterlassungsanspruch maßgebliche Wiederholungsgefahr nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden könne.

 

Ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt habe der Abgemahnte gegenüber den Rechtsanwälten Gunkel, Kunzenbacher & Partner gemäß § 19 MarkenG unter Vorlage entsprechender Nachweise detailliert und schriftlich Auskunft über den Umfang des unlizensierten Vertriebs der Aufkleber zu erteilen, insbesondere unter Benennung der Herkunft und der Vertriebswege.

 

Weiter wird sodann in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben ausgeführt, dass sich ausdrücklich vorbehalten werde, gemäß § 19 Abs. 2 MarkenG auch gegen die Kunden des Abgemahnten Auskunftsansprüche geltend zu machen, sollte die vorgenannte Auskunft nicht umfassend von dem Abgemahnten erteilt werden würde.

 

Nach erfolgter Auskunft werde der Schadensersatzanspruch der Kinkerlitzchen GmbH beziffert werden. Schon jetzt werde der Abgemahnte aufgefordert, diesbezüglich seine Einstandspflicht dem Grunde nach zu erklären.

 

Darüber hinaus sei er verpflichtet, die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 1.531,90 EUR zu zahlen. Diese berechnen sich nach einem Gegenstandswert von 50.000 EUR.

Abmahnung Kinkerlitzchen GmbH

wegen Markenrechtsverletzung „Tussi on Tour

vertreten durch Rechtsanwälte Gunkel Kunzenbacher & Partner

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.