In Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB heißt es:
§ 1 [1] Informationspflichten
(1) 1Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
…
7. die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden,
…
16. gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen Zugangsvoraussetzungen.
Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB verpflichtet den Unternehmer gegebenenfalls den Verbraucher über das von ihm angewandte Verfahren zum Umgang mit Beschwerden zu informieren. Das Wort "gegebenenfalls" gibt mal wieder Veranlassung für Spekulationen. Für Shopbetreiber gehören Kundenbeschwerden leider zum Alltag. Diese Beschwerden werden von den Onlinehändlern auch direkt bearbeitet. Wenn Sie dies genauso handhaben, dann halte ich eine gesonderte Information für nicht erforderlich. Wenn Sie aber ein ganz spezielles Beschwerdeverfahren anwenden, dann sind nähere Informationen anzugeben.
Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 16 EGBGB verpflichtet den Unternehmer den Verbraucher darüber zu informieren, dass dieser ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem sich der Unternehmer unterworfen hat, nutzen kann. Zudem muss der Unternehmer über dessen Zugangsvoraussetzungen belehren.
FAQ Widerrufsrecht, Informationspflichten
Zu den Informationspflichten zählen insbesondere:
- Identität des Unternehmers
- wesentliche Eigenschaften der Waren / Dienstleistungen
- Gesamtpreis
- Versandkosten
- Kosten für den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
- Zahlungs-, Liefer-, Leistungsbedingungen, Liefertermin
- Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- Umgang mit Beschwerden
- Kundendienst, Kundendienstleistungen, Garantien
- Verhaltenskodex
- Dauerschuldverhältnisse
- Funktionsweise digitaler Inhalte
- Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel
- Widerrufsrecht
- kostenpflichtige Kundenhotline
- keine Voreinstellung bei Zusatzleistungen
Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach dem Kaufvertrag:
- Hat mein Kunde überhaupt wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht?
- Wie lange hat mein Kunde Zeit, die Ware an mich zurückzuschicken?
- Wann muss ich dem Kunden den Kaufpreis erstatten?
- Muss der Kaufpreis auch dann schon an den Verbraucher erstattet werden, wenn die Ware noch nicht wieder beim Unternehmer angekommen ist?
- Wer trägt die Gefahr der Rücksendung der Waren?
- Wer muss die Hin- und Rücksendekosten tragen?
- Hat der Unternehmer gegebenenfalls Wertersatzansprüche?
- Was ist bei der Erstattung der geleisteten Zahlungen zu beachten?
Sie haben noch Fragen?
Dann senden Sie mir gern eine E-Mail oder rufen mich an. Ich helfe Ihnen gern.
Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.