Von eBay wurde einfach eines Ihrer Angebote entfernt und Sie fragen sich warum? Sie sind sich gar keiner Schuld bewusst? Von eBay haben Sie jetzt eine E-Mail mit dem Betreff  „IHR ANGEBOT WURDE ENTFERNT: GESCHMACKSMUSTERRECHT – UNAUTORISIERTES ANGEBOT“ erhalten. eBay`s E-Mail Mitteilungen lauten in diesen Fällen meistens wie folgt:

VON: no.reply@ebay.com
DATUM: 18. Mai 2016 um 15:00:15 MESZ
AN: max@mustermann.de
BETREFF: IHR ANGEBOT WURDE ENTFERNT: GESCHMACKSMUSTERRECHT –
UNAUTORISIERTES ANGEBOT

 

EBAY HAT DIESE MITTEILUNG AN XXXXX GESENDET.
Ihr Vor- und Nachname in dieser Mitteilung sind ein Hinweis darauf, dass die Nachricht tatsächlich von eBay stammt. Mehr zum Thema [1].

 

IHR ANGEBOT WURDE ENTFERNT: GESCHMACKSMUSTERRECHT – UNAUTORISIERTES ANGEBOT

 

Guten Tag XXXXX,

 

beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:

 

– Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail.
– Wir haben alle damit verbundenen Gebühren auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

 

Ihr Angebot wurde entfernt, weil der Rechteinhaber uns mitgeteilt hat, dass Sie darin seine Geschmacksmusterrechte verletzt haben. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.

 

Nähere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier:

 

http://pages.ebay.de/vero/infoforusers.html

 

Wenn Sie wieder einen Artikel einstellen, werden Sie möglicherweise aufgefordert, eine Infotour zum Thema „Schutz gewerblicher Schutzrechte und geistigen Eigentums“ zu absolvieren. Sehen Sie sich diese Infotour vollständig an und prüfen Sie bitte anschließend Ihren Kontostatus auf eventuelle weitere Probleme. Wenn dort keine weiteren Probleme angezeigt werden, sollten Sie auch wieder in der Lage sein, Artikel zu verkaufen.

 

Die Infotour „Schutz gewerblicher Schutzrechte und geistigen Eigentums“ finden Sie hier:

 

http://pages.ebay.de/help/tutorial/verotutorial/intro.html

 

Beachten Sie bitte, dass Ihr eBay-Konto bei weiteren Verstößen gesperrt werden kann. Wir haben volles Verständnis dafür, dass Sie diese Situation möglicherweise beunruhigend finden.

 

Der Rechteinhaber XXXXX oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen.

 

Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber XXXXX.

 

Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet:
XXXXX

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, klicken Sie bitte auf folgenden Link:

 

http://ocsnext.ebay.de/ocs/cusr?query=1337&domain=email1414

 

Folgende Angebote wurden entfernt:

 

(Artikelnummer) (Überschrift)

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

eBay-Sicherheitsteam

 

—————————————

Zum Impressum gelangen Sie über den folgenden Link

 

http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html

 

Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Sie wurde von einer E-Mail-Adresse verschickt, die keine Nachrichten empfangen kann.

 

eBay Document ID: XXXXX

 

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Zum Impressum gelangen Sie über die folgenden Links:

 

Deutschland [2]
Österreich [3]
Schweiz [4]

 

Mehr zum Thema [5] Schutz vor betrügerischen E-Mails.

 

eBay sendet Ihnen regelmäßig die erforderlichen Benachrichtigungen für die Website und Ihre Transaktionen. Lesen Sie dazu bitte unsere Datenschutzerklärung [6]und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen [7]Diese E-Mail wurde Ihnen von der eBay International AG gesendet.

 

Informationen zu Ihrem Vertragspartner finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

Copyright © 2016 eBay Inc. Alle Rechte vorbehalten. Warenzeichen und Marken sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Der Name eBay und das eBay-Logo sind Eigentum von eBay Inc.

 

eBay International AG

 

Links:

——

[1] http://pages.ebay.de/help/account/ebay-email.html
[2] http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html
[3] http://pages.ebay.at/aboutebay/contact.html
[4] http://pages.ebay.ch/aboutebay/contact.html
[5] http://pages.ebay.de/education/spooftutorial
[6] http://pages.ebay.de/help/policies/privacy-policy.html
[7] http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

 

Warum hat eBay mein Angebot einfach gelöscht?

Der Rechteinhaber hat z.B. eine angebliche Geschmacksmusterverletzung bei eBay gemeldet. eBay hat Ihr Angebot – ohne die Berechtigung geprüft zu haben – auf die Meldung hin sofort gelöscht. Das hat eBay getan, um selbst aus der Haftung zu sein.

 

Was passiert jetzt?

Sie müssen jetzt damit rechnen, vom Rechteinhaber kontaktiert zu werden. Der Kontakt erfolgt in den meisten Fällen in Form einer kostenpflichtigen Abmahnung, die der Rechteinhaber in der Regel über eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aussprechen lassen wird.

Kann ich jetzt eine drohende, teure Abmahnung verhindern?

Ja, wenn Sie jetzt clever sind und schnell richtig handeln. Zunächst stellt sich jetzt die Frage, wie wichtig Ihnen der von eBay entfernte Artikel ist. Sollte es sich nicht um einen Umsatzträger handeln, dann sollte darüber nachgedacht werden eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben, damit der Rechteinhaber Sie nicht mehr über eine Rechtsanwaltskanzlei abmahnen lassen kann. Dann ginge es nur noch um etwaige Auskunfts- und Schadensersatzansprüche, aber nicht um Unterlassungsansprüche. Eine vorbeugende Unterlassungserklärung wäre dann ein kostengünstiger Weg.

 

Wenn Sie mit dem streitgegenständlichen Produkt jedoch gute Umsätze machen und die Meldung an eBay möglicherweise unberechtigt ist, dann sollte entweder abgewartet werden, bis sich der Rechteinhaber bei Ihnen meldet, oder Sie nehmen zum angeblichen Rechteinhaber Kontakt auf und fordern diesen auf mitzuteilen, warum er sich für berechtigt hält, Ihr Angebot wegen einer Geschmacksmusterverletzung entfernen zu lassen.

Brauche ich einen Anwalt?

Grundsätzlich nein, aber empfehlenswert ist es nicht, die Sache selbst regeln zu wollen. Sie sollten sich daher am besten sofort an mich wenden. Gern helfe ich Ihnen.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!