Im September 2013 hatte mir ein Mandant eine Sasse und Partner Abmahnung im Auftrag der Gelring Ltd. vom 16.9.2013 mit der Bitte um Bearbeitung übermittelt. Der Mandant hatte bei Amazon in seinem Händlershop zu der ASIN B00154FJ1A einen Do-CD-Tonträger "Genesis – Orange Collection" mit Tonaufnahmen der Musikgruppe Genesis zum Kauf angeboten. In der Abmahnung wurde mitgeteilt, dass dieser tonträger in der angebotenen Form niemals offiziell veröffentlicht und auch nicht von der Gelring Ltd. oder einem Lizenznehmer hergestellt und in Verkehr gebracht wurde. Es wurde die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie Auskunft gefordert. Ferner wurden die Kosten der Bootleg Abmahnung mit 865 EUR nach einem Streitwert von 15.000 EUR angegeben. In dem mir bekannten Fall gab der Abgemahnt eine Unterlassungserklärung ab und traf in Bezug auf die Abmahnkosten eine Regelung mit der Gegenseite.

 

Abmahnung unberechtigt, da Produkt legal

Mit Schreiben vom 17.10.2013 lässt die Gelring Ltd. nunmehr über die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mitteilen, dass es sich doch um ein legales Produkt gehandelt habe. Der ursprünglich falschen Information habe ein Irrtum auf Seiten der Gelring Ltd. zugrunde gelegen. Aus der Abmahnung und abgegebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung würde keinerlei Rechte hergeleitet und die vom Abgemahnten gezahlten Kosten erstattet. Fehler können passieren. Das jetzige Verhalten der Gelring Ltd ist die logische Konsequenz der unberechtigten Abmahnung. Natürlich müsste die Gelring Ltd. auch für entstandene Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen, die Ihnen zum Beispiel durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren oder eine Klage entstanden sind.

 

Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten?

Immer wieder werde ich danach gefragt, ob die Gelring Ltd. jetzt nicht auch die eigenen Rechtsanwaltskosten erstatten muss, schießlich hat der Abgemahnte seinen eigenen Anwalt auch bezahlen müssen. Eine interessante Frage, über die wir gern sprechen können.

 

Ansprüche gegen die Sasse & Partner Rechtsanwälte

Da die Rechtsanwälte Sasse & Partner die Abmahnung nicht im eigenen Namen ausgesprochen haben, bestehen meiner Einschätzung nach keine Ansprüche gegen die Kollegen unmittelbar. Schließlich mussten sich die Kollegen Sasse und Partner auf die Informationen Ihrer Mandantschaft verlassen. Anhaltspunkte dafür, dass die Kollegen hätten wissen und erkennen müssen, dass die Tonträger doch legal waren, liegen mir keine vor. Ein Rechtsanwalt würde gewiss auch niemals vorsätzlich eine unberechtigte Abmahnung aussprechen. Die jetzige Rückabwicklung der Abmahnvorgänge dürfte bereits für alle Beteiligten auf Abmahnerseite unangenehm genug sein.

 

War auch Ihre Abmahnung vielleicht unberechtigt?

Sollten auch Sie in der Vergangenheit von der Gelring Ltd. wegen des oben genannten Tonträgers abgemahnt worden sein, dann sollten Sie in Erwägung ziehen bei der Kanzlei Sasse & Partner nachzufragen, ob möglichwerweise auch die Ihnen gegenüber ausgesprochene Abmahnung unberechtigt erfolgte. Gern können Sie auf diese Meldung Bezug nehmen. Uns ist derzeit ein konkreter Fall bekannt, der von uns bearbeitet worden ist.

 

Das Team der Kanzlei Gerstel berät Sie gern.