Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung vom Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V. was tun? Der Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V. sprach unter dem 16.12.2014 eine mir nunmehr vorgelegte Abmahnung aus. Hintergrund der Abmahnung ist eine Beschwerde aus dem Mitbewerberkreise bezüglich eines in der „Glocke“ vom 28.11.2014 erschienenen Inserates des Abgemahnten. In dem Inserat wurden verschiedene Bekleidungsgegenstände mehrerer Markenhersteller unter Angabe der für den Abschluss eines Kaufvertrages notwendigen Informationen über Art, Beschaffenheit und Preis angeboten, ohne über die Geschäftsbezeichnung und Angabe der Adresse der Verkaufsstelle hinaus die tatsächliche Identität und ladungsfähige Anschrift anzugeben.

 

Abmahnung Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V.

 

Der Verein meint, dass dem Beschwerdeführer darin Recht zu geben sei, dass dies wettbewerbsrechtlich wegen Verstoßes gegen §§ 3, 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG zu beanstanden sei. Nach den weiteren Ausführungen des Vereins handelt demnach unlauter, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis beispielsweise in Inseraten oder Werbeprospekten ect. so anbietet, dass ein durchschnittlicher Verbraucher auf der Grundlage dieser Informationen einen Kaufvertrag schließen kann, ohne in dem Inserat oder Werbeprospekt nicht zugleich auch seine Identität und ladungsfähige Anschrift bzw. ggf. die Identität und Anschrift des Unternehmers, für den er handelt anzugeben. Ein evtl. Hinweis auf die Internetseite des Unternehmens reicht nach den Angaben des Vereins nicht aus.

 

Die Unterlassungserklärung vom Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V.

 

Wegen dieses Wettbewerbsverstoßes wird der Abgemahnte dazu aufgefordert die beanstandete Werbung unverzüglich einzustellen und die beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 30.12.2014 abzugeben. Sollte das Werbeverhalten nicht unverzüglich eingestellt werden und die Frist zur Abgabe der Erklärung fruchtlos verstreichen, so werde der Verein ohne weitere Ankündigung Klage erheben bzw. einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht einreichen.

 

Kosten der Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V. Abmahnung

 

Darüber hinaus fordert der Verein die Erstattung einer Aufwendungspauschale in Höhe von 150,00 € zzgl. MwSt, insgesamt 178,50 €, wozu der Abgemahnte nach § 12 Abs. 1 UWG verpflichtet sei. Sollte der Aufwendungsersatz nicht bis zum 30.12.2014 auf das Konto des Vereins gezahlt werden, wird der Verein ohne weitere Korrespondenz seine Anwälte beauftragen, den Betrag einzuklagen.

 

Was tun mit der Abmahnung Verein Ostwestfalen-Lippe e.V 

 

Die Abmahnung erstreckt sich lediglich auf zwei Seiten. Sodann ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Würde der Abgemahnte -wie gefordert- diese Unterlassungserklärung unterzeichnen, würde er sich dazu verpflichten, es zu unterlassen, in Inseraten, Werbeprospekten oder Handzetteln Waren unter Hinweis auf deren Merkmale und ihren Preis anzubieten, ohne zugleich auch in diesen Inseraten oder Werbeprospekten die eigene Identität und ladungsfähige Anschrift des Unternehmens mitzuteilen. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Erklärung würde der Abgemahnte sich verpflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € an den Verein zu zahlen.

Abmahner:  Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs Ostwestfalen-Lippe e.V.

Gegenstand der Abmahnung: Wettbewerbsrecht

Stand: 12/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.