Abmahnung erhalten, weil der Vertretungsberechtigte, z.B. der Geschäftsführer einer GmbH, im Impressum nicht genannt ist? Dann sollten Sie  auf gar keinen Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sondern vielmerh darüber nachdenken, negative Feststellungsklage zu erheben!

 

Warum fragen Sie sich? Sie wurden in der Vergangenheit deswegen vielleicht auch abgemahnt und kennen die Urteile von früher (z.B. LG Hamburg, Urteil vom 19.08.2011, Az.: 327 O 332/10), wo die Gerichte diesen Wettbewerbsverstoß ohne weiteres bestätigt haben?

 

Abmahnung Impressum fehlender Geschäftsführer kein Wettbewerbsverstoß

Heute soll es keinen Wettbewerbsverstoß mehr darstellen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH im Impressum nicht ausdrücklich genannt wird? Stimmt das wirklich?

 

Im Kommentar zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG, Köhler/Bornkamm, 35. Auflage 2017 heißt es hierzu:

„Nach § 5 I TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige Telemedien bestimmte folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zuhalten […]:

 

(Nr. 1) Namen und Anschrift, unter der sie niedergelassen sind; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten. Allerdings hat die Verpflichtung aus § 5 I Nr. 1 TMG zur Angabe des Vertretungsberechtigten keine Grundlage im Unionsrecht, weder in Art. 4 und 5 RL 2000/31/EG noch in Art. 7 IV lit. b UGP-RL, und ist daher lauterkeitsrechtlich nicht nach § 3a durchsetzbar (KG WRP 2013, 109 Rn. 7 ff.; KG K&R 2016, 527 (528).“

Aus unionsrechtlichen Gründen soll die fehlende Angabe eines Vertretungsberechtigten keinen Wettbewerbsverstoß begründen können, vgl. auch OLG Düsseldorf 20 U 145/12 und KG vom 08.04.16 – 5 U 156/14.

Abmahnung fehlerhaftes Impressum erhalten?

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einem angeblich fehlerhaften Impressum erhalten haben, so sollte nicht voreilig eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Schnell wird oftmals eine viel zu weit gefasst Erklärung abgegeben. Sie sind Ihr Leben lang an eine Unterlassungserklärung gebunden. Bedenken Sie dies und lassen sich besser beraten.

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