Gegenstand der Abmahnung

Die WENN GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Denecke Priess & Partner aus Berlin, hat mit Schreiben vom 11.12.2014 eine Abmahung aussprechen lassen. Es geht um die Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes.

 

Kurze Fristen in der Abmahnung der WENN GmbH

 

Dem Abgemahnten wird aufgegeben bis zum 25.12.2014 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die streitgegenständlichen Licbhtbilder von dessen Internetseite zu entfernen und vom Server zu löschen.

 

Das Schreiben umfasst insgesamt 9 Seiten, wobei die Abmahnung sich auf 4 Seiten erstreckt. Als Anlage 1 und 2 sind Screenshots beigefügt. Mit der Anlage 3 wird eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung übermittelt, mit deren Unterzeichnung sich der Abgemahnte verpflichten soll, „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, es bei Meidung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe in das billige Ermessen der Unterlassungsgläubigerin gestellt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es zu unterlassen folgende Fotos [Screenshots] öffentlich zugänglich zu machen.“

 

Die Anlage 4 enthält die Berechnung des Schadensersatzes je Lichtbild. Diese setzt sich zusammen aus der Dauer der Nutzung, der Platzierung auf der Homepage und der fehlenden Quellenangaben und summiert sich auf eine Gesamtgebühr von 860 EUR für das erste Bild (552 Tage online, Unterseite, keine Quellenangabe) und 800 EUR für das zweite Bild (538 Tage online, Unterseite, keine Quellenangabe).

 

Kosten der WENN GmbH Abmahnung

 

Zuletzt wird als Anlage 4 die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren übermittelt. Als Gegenstandswert wird ein Betrag in Höhe von 13.745 EUR zu Grunde gelegt, so dass sich der Gesamtbetrag auf 865 EUR netto inkl. Auslagenpauschale summiert. Insgesamt werden 2.610 EUR von dem Abgemahnten gefordert. Der Betrag setzt sich aus dem Schadensersatz (1.660 EUR), den Rechtsanwaltsgebühren (865 EUR) und Internetrecherchekosten (85 EUR) zusammen.

Abmahner: WENN GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Denecke Priess & Partner

Stand: 12/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.