Häufig erhalten Betroffene ein Abmahnschreiben und können zunächst gar nichts damit anfangen. Die erste Abmahnung überfordert viele Personen. Viele Abmahnopfer recherchieren dann zunächst im Internet. Bei Wikipedia findet sich dann auch ein Eintrag zum Thema Abmahnung. Viele Fundtellen betreffen aber auch arbeitsrechtliche Abmahnungen. Passen Sie daher bei den Rechercheergebnissen gut auf und achten Sie darauf, ob der Beitrag auch wirklich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung betrifft oder doch eine Abmahnung aus dem Bereich Arbeitsrecht.

 

Unsere Website dient Ihrer Informationen rund um die UWG Abmahnung.

Die Abkürzung UWG steht für das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Man könnte daher auch nur von Abmahnung Wettbewerbsrecht sprechen.

 

 

Aber wo findet sich eigentlich eine Definition zur Abmahnung?

Vielleicht im Gesetz selbst? Nein. Im UWG werden Sie nicht fündig werden. In einem Regierungsentwurf findet sich die Definition Abmahnung.

Die genaue Fundstelle lautet: Begr RegE BT-Drucks 15/1487, S. 25.