Wer eine Abmahnung erhalten hat, der fragt sich oft, ob der Abmahner überhaupt die notwendigen Voraussetzungen eingehalten hat, oder ob vielleicht Formfehler vorliegen, die die Abmahnung angreifbar machen. Es wird nach Angriffspunkten gesucht, schließlich ist man über eine Abmahnung selten erfreut. Muss eine Vollmacht beigelegt werden? Wie sieht es mit dem Wettbewerbsverhältnis aus? Muss der Vorwurf genannt werden? Dies sind nur einige Punkte, die geklärt werden müssen.
Voraussetzungen Abmahnung
Eine Abmahnung kann unter gewissen Voraussetzungen ausgesprochen werden. Bei den formalen Anforderungen gibt es zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Teilweise herrscht in der Rechtsprechnung auch leider keine Einigkeit oder die ein oder andere Voraussetzung (Stichwort Vollmacht). Aufgrund des Umfanges dieser Spezialmaterie haben wir Ihnen die Voraussetzungen unter nachfolgendem Link ausführlich erläutert:
Klären Sie Ihre Fragen zu den Voraussetzungen einer Abmahnung
Lesen Sie, was der Abmahner in einer Abmahnung beachten muss. Welche Elemente und Hinweise die Abmahnung beinhalten muss. Auf unserer Website können Sie sich ausführlich über die einzuhalteneden Voraussetzungen informieren. Sollten gleichwohl Fragen bei Ihnen offen bleiben, dann rufen Sie uns doch einfach oder oder senden uns eine E-Mail mit Ihrer Frage. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich auch dabei gern zur Seite. Wir bieten Ihnen unter anderem ein kostenloses Erstgespräch an. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie uns zuvor die Abmahnung zugeschickt (Fax, E-Mail, Brief) und uns eine Telefonnummer genannt haben, unter der wir Sie erreichen können.
Das Team der Kanzlei Gerstel freut sich auf Ihren Anruf.