Ganz einfach: Ab 13. Juni trägt Ihr Kunde immer die Kosten der Rücksendung, wenn er über diese Rechtsfolge zuvor von Ihnen informiert wurde. Sie können sich aber auch immer freiwillig dazu bereit erklären, dass sie die Rücksendekosten für den Kunden tragen.
- Bei mit normaler Post versandfähiger Ware genügt ein Hinweis darauf, dass der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen hat.
- Wenn Sie die Ware nicht per normaler Post verschicken können, dann müssen Sie Ihren Kunden schon in Ihrem Onlineshop vor Abgabe von dessen Bestellung die Kosten der Rücksendung in genauer Höhe mitgeteilt haben. Sonst muss Ihr Kunde diese nicht tragen.
Wer trägt die Hinsendekosten?
Die Hinsendekosten sind grundsätzlich auch künftig von Ihnen zu erstatten. Darauf, ob der Kunde aus dem In- oder Auslang bestellt hat, kommt es nicht an. Es müssen von Ihnen aber die Hinsendekosten nur noch in der Höhe erstattet werden, die die günstigste, in Ihrem Onlineshop angebotene Standardlieferung verursacht hätte. Ihrem Kunden sind die Kosten für die Wahl einer bestimmten Zahlungsart zu erstatten.
FAQ Widerrufsrecht, Informationspflichten
Zu den Informationspflichten zählen insbesondere:
- Identität des Unternehmers
- wesentliche Eigenschaften der Waren / Dienstleistungen
- Gesamtpreis
- Versandkosten
- Kosten für den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
- Zahlungs-, Liefer-, Leistungsbedingungen, Liefertermin
- Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- Umgang mit Beschwerden
- Kundendienst, Kundendienstleistungen, Garantien
- Verhaltenskodex
- Dauerschuldverhältnisse
- Funktionsweise digitaler Inhalte
- Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel
- Widerrufsrecht
- kostenpflichtige Kundenhotline
- keine Voreinstellung bei Zusatzleistungen
Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach dem Kaufvertrag:
- Hat mein Kunde überhaupt wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht?
- Wie lange hat mein Kunde Zeit, die Ware an mich zurückzuschicken?
- Wann muss ich dem Kunden den Kaufpreis erstatten?
- Muss der Kaufpreis auch dann schon an den Verbraucher erstattet werden, wenn die Ware noch nicht wieder beim Unternehmer angekommen ist?
- Wer trägt die Gefahr der Rücksendung der Waren?
- Wer muss die Hin- und Rücksendekosten tragen?
- Hat der Unternehmer gegebenenfalls Wertersatzansprüche?
- Was ist bei der Erstattung der geleisteten Zahlungen zu beachten?
Sie haben noch Fragen?
Dann senden Sie mir gern eine E-Mail oder rufen mich an. Ich helfe Ihnen gern.
Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.