In Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB heißt es:
§ 1 [1] Informationspflichten
(1) 1Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1.die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen angemessenen Umfang,
Die Pflicht, die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen anzugeben ist nichts Neues. Was zu den wesentlichen Eigenschaften zählt, ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG. Dort heißt es:
"die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie
- Verfügbarkeit,
- Art,
- Ausführung,
- Vorteile,
- Risiken,
- Zusammensetzung,
- Zubehör,
- Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung,
- Lieferung oder Erbringung,
- Zwecktauglichkeit,
- Verwendungsmöglichkeit,
- Menge, Beschaffenheit,
- Kundendienst und Beschwerdeverfahren,
- geographische oder betriebliche Herkunft,
- von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen"
Diese Angaben sollten sich bei der Produktbeschreibung auf der jeweiligen Produktdetailseite befinden. Wie Sie wissen, muss dies im Rahmen der Bestellabwicklung auf der Bestellseite noch einmal wiederholt werden (sog. Button-Lösung).
FAQ Widerrufsrecht, Informationspflichten
Zu den Informationspflichten zählen insbesondere:
- Identität des Unternehmers
- wesentliche Eigenschaften der Waren / Dienstleistungen
- Gesamtpreis
- Versandkosten
- Kosten für den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
- Zahlungs-, Liefer-, Leistungsbedingungen, Liefertermin
- Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- Umgang mit Beschwerden
- Kundendienst, Kundendienstleistungen, Garantien
- Verhaltenskodex
- Dauerschuldverhältnisse
- Funktionsweise digitaler Inhalte
- Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel
- Widerrufsrecht
- kostenpflichtige Kundenhotline
- keine Voreinstellung bei Zusatzleistungen
Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach dem Kaufvertrag:
- Hat mein Kunde überhaupt wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht?
- Wie lange hat mein Kunde Zeit, die Ware an mich zurückzuschicken?
- Wann muss ich dem Kunden den Kaufpreis erstatten?
- Muss der Kaufpreis auch dann schon an den Verbraucher erstattet werden, wenn die Ware noch nicht wieder beim Unternehmer angekommen ist?
- Wer trägt die Gefahr der Rücksendung der Waren?
- Wer muss die Hin- und Rücksendekosten tragen?
- Hat der Unternehmer gegebenenfalls Wertersatzansprüche?
- Was ist bei der Erstattung der geleisteten Zahlungen zu beachten?
Sie haben noch Fragen?
Dann senden Sie mir gern eine E-Mail oder rufen mich an. Ich helfe Ihnen gern.
Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.