In Artikel 246 EGBGB heißt es:
Artikel 246 Informationspflichten beim Verbrauchervertrag
…
(3) 1Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher in Textform über sein Widerrufsrecht zu belehren.2Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher seine wesentlichen Rechte in einer dem benutzten Kommunikationsmittel angepassten Weise deutlich machen.3Sie muss Folgendes enthalten:
1. einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,
2. einen Hinweis darauf, dass der Widerruf durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgt und keiner Begründung bedarf,
3. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und
4. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung genügt.
Wie auch bisher muss der Unternehmer den Verbraucher umfassend über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehren. Ein Rückgaberecht gibt es ab dem 13.6.2014 nicht mehr.
FAQ Widerrufsrecht, Informationspflichten
Zu den Informationspflichten zählen insbesondere:
- Identität des Unternehmers
- wesentliche Eigenschaften der Waren / Dienstleistungen
- Gesamtpreis
- Versandkosten
- Kosten für den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
- Zahlungs-, Liefer-, Leistungsbedingungen, Liefertermin
- Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- Umgang mit Beschwerden
- Kundendienst, Kundendienstleistungen, Garantien
- Verhaltenskodex
- Dauerschuldverhältnisse
- Funktionsweise digitaler Inhalte
- Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel
- Widerrufsrecht
- kostenpflichtige Kundenhotline
- keine Voreinstellung bei Zusatzleistungen
Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach dem Kaufvertrag:
- Hat mein Kunde überhaupt wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht?
- Wie lange hat mein Kunde Zeit, die Ware an mich zurückzuschicken?
- Wann muss ich dem Kunden den Kaufpreis erstatten?
- Muss der Kaufpreis auch dann schon an den Verbraucher erstattet werden, wenn die Ware noch nicht wieder beim Unternehmer angekommen ist?
- Wer trägt die Gefahr der Rücksendung der Waren?
- Wer muss die Hin- und Rücksendekosten tragen?
- Hat der Unternehmer gegebenenfalls Wertersatzansprüche?
- Was ist bei der Erstattung der geleisteten Zahlungen zu beachten?
Sie haben noch Fragen?
Dann senden Sie mir gern eine E-Mail oder rufen mich an. Ich helfe Ihnen gern.
Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.