Betroffene haben sehr oft Fragen zur Abmahnung und Unterwerfung, wenn Sie ein Abmahnungsschreiben erhalten haben. Viele fragen sich in diesem Zusammenhang, wo sich die Anspruchsgrundlage für die Abmahnung findet. Hat das alles seine Richtigkeit? Wo finde ich weitere Informationen? Kann ich prüfen, ob die Abmahnung formal stimmt?

 

§ 12 Abs. 1 Satz 1 UWG

Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG. Diese Vorschrift des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb regelt in Absatz 1, dass die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben sollen, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.

 

Sie suchen weitere Informationen zum Thema Abmahnung und Unterwerfung?

Weitere Informationen zu dem von der Rechtsprechung entwickelten Institut der Abmahnung und Unterwerfung finden Sie hier. Wir haben uns mit diesem Thema bereits intensiv befasst und stellen Ihnen gerne unsere Informationen zur Verfügung.

Sollten Sie Rückfragen haben, dann kontaktieren Sie uns doch einfach.