Bundesweite Hilfe bei Zahlungsaufforderung KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die KSP Rechtsanwälte sind unter anderem im Auftrag folgender Mandanten tätig:
Die Besonderheit bei den uns vorliegenden Zahlungsaufforderungen liegt darin, dass es sich noch nicht um eine Abmahnung handelt. Eine kostenpflichtige Abmahnung wäre aber noch möglich.
Einer Abmahnung ist meist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Bitte unterschreiben Sie auf keinen Fall ungeprüft eine solche Erklärung. Es kommt ein Unterlassungsvertrag zustande, an welchen Sie sich künftig halten müssen. Verstoßen Sie dagegen, droht Ihnen eine Vertragsstrafe. Weitere Informationen zur Unterlassungsverpflichtungserklärung erhalten Sie hier.
Was tun bei einer KSP Zahlungsaufforderung im Auftrag eines Rechteinhabers?
Rechtsanwalt Andreas Gerstel hat zusammen mit seinem Team bisher (Stand 1.10.2013) über 10.000 Abmahnfälle bearbeitet, davon über 1.000 wettbewerbs- und urheberrechtliche Abmahnungen selbst im Auftrag eines Rechteinhabers ausgesprochen, 600 einstweilige Verfügungen für Mandanten aktiv beantragt und über 300 einstweilige Verfügungsverfahren auf der Passivseite (also auf Seiten des Abgemahnten) geführt. Rechtsanwalt Gerstel kennt die Fallstricke, Tricks und die Denkweise von Abmahnern genau, was Ihnen zugute kommt. Profitieren Sie aus dieser gesammelten Praxiserfahrung und lassen sich von uns helfen.
Mein Team und ich beraten Sie gern.
Senden Sie uns Ihre Abmahnung jetzt sofort zu!
Immer wieder rufen uns Betroffene an und wollen direkt mit Rechtsanwalt Gerstel über Ihre Abmahnung sprechen, obwohl Sie uns noch gar nicht die Abmahnung zugeschickt haben. Natürlich hat die Kanzlei Gerstel Erfahrung aus mindestens einer Abmahnung aus der Vergangenheit mit Ihrem Abmahner, aber dies ist noch lange kein Grund dafür, dass wir Ihre Abmahnung gar nicht mehr sehen und prüfen müssten, bevor Rechtsanwalt Gerstel Ihnen seine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilt. Jede Abmahnung ist ein Einzellfall und kann Besonderheiten beinhalten. Daher muss Rechtsanwalt Gerstel Ihre Abmahnung unbedingt vor einem Gespräch mit Ihnen sehen und prüfen, um Ihnen zu Ihrem Fall auch eine zutreffende Einschätzung geben zu können. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann Rechtsanwalt Gerstel leider kein gratis Erstgespräch mit Ihnen führen. Mailen Sie uns Ihr Abmahnschreiben daher jetzt zu. Wir kontaktieren Sie sodann so schnell wie nur möglich. Ein Rückruf von Rechtsanwalt Gerstel erfolgt meist noch am gleich Tage. Wenn Sie zu einer bestimmten Uhrzeit angerufen werden möchten, dann notieren Sie dies bitte auf Ihrer Abmahnung.
Nach dem Gespräch werden Sie gewiss erst einmal durchatmen und sich wieder beruhigt Ihrem Alltag widmen können. Ein Abmahnschreiben ist gewiss kein Weltuntergang. Man sollte nur wissen, wie man darauf reagieren sollte und keine teuren Experimente machen.
Rechtsanwalt Gerstel und sein Team würden sich freuen, auch Ihnen helfen zu dürfen.
Häufige Fragen im Falle einer Abmahnung
Wir haben zu den nachfolgenden Fragen hier bereits ausführlich Stellung genommen, damit Sie sich vorab informieren können.
– Abmahnung als simpler Brief (kein Einschreiben) einfach ignorieren?
– Brauche ich denn überhaupt einen Rechtsanwalt?
– Im Internet gibt es kostenlose Muster Unterlassungserklärungen. Kann ich die nehmen?
– Abzocke, Rechtsmissbrauch?
– Tritt die Rechtsschutzversicherung ein?
Keine Lust auf weitere Abmahnungen?
Selbstverständlich helfen wir Ihnen nicht nur bei Ihrer aktuellen Abmahnung weiter, sondern wir können auch dafür sorgen, dass Sie künftig erst gar keine Abmahnung mehr bekommen! Wenn wir jetzt Ihr Interesse geweckt haben, dann sollten Sie sich hier einmal in Ruhe über unser Rundum-Sorglos-Paket für den rechtssicheren Onlinehandel informieren.
Ihre Rechtssicherheit ist unser Ziel!
Jetzt kostenloses Angebot anfordern!
Gern unterbreitet Ihnen Rechtsanwalt Gerstel ein individuelles und für Sie vollkommen unverbindliches Angebot für die Bearbeitung Ihrer Abmahnung und die Überarbeitung Ihres Onlineauftrittes, wenn Sie dies wünschen. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten. Kostentransparenz hat bei der Kanzlei Gerstel oberste Priorität.
Warum stehen auf dieser Website keine Preise?
Erst dann, wenn Sie mir Ihr Abmahnschreiben übermittelt haben und ich Ihren Onlineauftritt gesehen und geprüft habe, weiß ich, was an Arbeit auf mich zukommt. Manche Abmahnungen sind sehr umfangreich, enthalten z.B. mehr als 10 Wettbewerbsverstöße. Hier ist der Beratungsumfang intensiver als in Fällen, in denen es vielleicht nur um eine veralterte Widerrufsbelehrung geht. Der Zeitaufwand ist von Fall zu Fall unterschiedlich und das ist auch der Grund, warum keine Preise vorab hier im Internet von der Kanzlei Gerstel genannt werden.
Ich halte es für die fairste Lösung, wenn ich Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes kostenloses Angebot für meine Leistungen unterbreite und Sie sich dann in Ruhe überlegen können, ob Sie mein Angebot annehmen möchten oder nicht. Mein Team und ich würden uns sehr darüber freuen, auch für Sie arbeiten zu dürfen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns doch bitte.
Gern sind wir für Sie da.