Die SmartStore AG  aus Dortmund hat sich mit Schreiben vom 06.05.2015 an einen Verlag gewandt, der die Lizenzrechte an der Software SmartStore.biz 5 verletzt haben soll. Der Verlag hat ursprünglich eine Lizenz der Software SmartStore.biz 5 Ultimate Edition erworben. Nach Angaben der SmartStore AG ergäbe sich aus den Lizenzbedingungen, dass für die gleichzeitige Mehrfachnutzung des Computerprogramms eine Mehrfachlizenz zu erwerben sei. Maßgeblich sei das Prinzip „1 Shop = 1 Lizenz“.

 

Die SmartStore AG hat bemerkt, dass der Verlag mit der Software SmartStore.biz 5 mehr als nur einen Shop betreibt, obwohl nur eine Lizenz erworben wurde. In dem Schreiben der SmartStore AG werden sodann die genauen URLs genannt. Da der Verlag nur über eine Lizenz verfügt, betreibt er die anderen Shops ohne eine gültigen Lizenz und verletze daher die urheberrechtlichen Rechte der SmartStore AG aus den §§ 69a ff. UrhG.

 

Durch die illegale Nutzung der Software entstehe der SmartStore AG jährlich ein großer Schaden. In dem Schreiben wird zum Ausdruck gebracht, dass von der SmartStore AG die Sache möglichst zeitnah abgeschlossen werden möchte. Daher sei diese auch bereit, von Ansprüchen wegen der Lizenzverletzungen abzusehen und die Angelegenheit abschließend, einvernehmlich mit dem Verlag zu regeln, wenn bis zum 22.05.2015 ein rechtmäßiger Lizenzvertrag SmartStore.biz 5 Developer (Kaufpreis 1.290,00 EUR) abgeschlossen werden würde.

 

Es wird in dem Schreiben ausgeführt, dass sich die SmartStore AG bei fruchtlosem Fristablauf nicht mehr an das unterbreitete Angebot gebunden fühlt und sodann weitere Schritte zur Geltendmachung ihrer Ansprüche wegen der Lizenzverletzungen gegen den Verlag geltend machen werde.

 

Um eine Abmahnung handelt es sich bei dem Schreiben nicht. Daher wird auch keine Unterlassungserklärung gefordert.

Zahlungsaufforderung SmartStore AG

 

wegen angeblicher Lizenzverletzung

 

Stand: 6.5.2015

 

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