Bisher durften bei eBay keine E-Zigaretten und E-Shishas angeboten und verkauft werden. eBay hebt dieses Verbot jetzt zum 4.4.2016 auf. Grund dafür ist die Änderung des Jugendschutzgesetzes. Am 21.3.2016 hat eBay diese Meldung veröffentlicht:

 

Quelle: eBay, abrufbar unter http://news.ebay.de/globalnews/item/show/2064

 

Droht mir eine Abmahnung, wenn ich ab dem 4.4.16 bei eBay E-Zigaretten und E-Shishas verkaufe?

Um eines vorweg zu nehmen: Ich bin der Meinung, dass Ihnen keine Abmahnung droht.

 

Ich werde jedoch seit meiner Veröffentlichung zum Jugendschutzgesetz immer wieder von Händlern auf den Beitrag einer anderen Kanzlei angesprochen, welche der Meinung ist, dass entgegen der Mitteilung von eBay ein rechtssicheres Anbieten von z.B. E-Zigarettenbei eBay nicht möglich sei, da es angeblich an den strukturellen Prüfmöglichkeiten im Rahmen des Bestellvorgangs fehle, um auszuschließen, dass die E-Zigaretten, Liquids, etc. nicht an Kinder und Jugendliche angeboten werden. Diese Kanzlei rät Händlern daher vorerst vom Verkauf von E-Zigaretten, Liquids etc. ab, solange von Seiten eBay im Rahmen des Bestellvorgangs nicht sichergestellt werden kann, dass der Besteller volljährig ist.

Verbot des Anbietens bei eBay umsetzbar oder nicht?

Ich hatte bereits darüber berichtet, dass der Gesetzgeber spätestens im Rahmen des Bestellvorgangs eine Volljährigkeitsprüfung des Kunden verlangt. Einige Rechtsanwälte behaupten, dies sei bei eBay nicht möglich. eBay`s Infrastruktur gäbe eine solche Altersüberprüfung nicht her und daher wäre bei eBay ein verbotenes Anbieten an Kinder und Jugendliche gegeben.

 

Völliger Unsinn, sage ich ihnen.

eBay ab 18 Jahre

Sie können bei eBay nur dann etwas kaufen, wenn Sie sich zuvor registriert haben. Bekanntlich müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, um eBay überhaupt nutzen zu können. Im Rahmen der Anmeldung müssen Sie Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum in dieses Feld eingeben:

Unter dem Button „Weiter“ steht:

„Indem Sie oben auf die Schaltfläche klicken, erklären Sie sich einverstanden, dass eBay Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum über eine sichere Verbindung zur Überprüfung an die SCHUFA übermittelt. Mehr zum Thema Bestätigung der Identität.“

Bei eBay finden Sie hier weitere Informationen zu unter anderem diesen Fragen:

 

  • Warum lässt eBay Ihre persönlichen Daten prüfen?
  • Welche Daten gleicht eBay mit der SCHUFA ab?
  • Wer ist die SCHUFA?
  • Was passiert, wenn die Prüfung über die SCHUFA nicht erfolgreich war?
  • Seit wann gleicht eBay Daten mit der SCHUFA ab?

Zwischen-Fazit: eBay nimmt im Rahmen der Registrierung bereits eine Volljährigkeitsprüfung vor. Eine erneute Volljährigkeitsprüfung im Rahmen des Bestellvorgangs ist daher gar nicht mehr erforderlich, da bereits seitens eBay sichergestellt wurde, dass das eBay Mitglied volljährig ist.

Reicht eine bloße Alterssichtprüfung aus?

Ich sage „ja„!

 

Andere behaupten, dass die von eBay erwähnte bloße Alterssichtprüfung nicht den jugendschutzrechtlichen Vorgaben (ab dem 01.04.2016) genüge, da nur die Alterssichtprüfung mit dem Leistungsumfang Identitäts- und Altersprüfung sicherstelle, dass die Ware

 

  • an den bestellenden Kunden übergeben wird und
  • dieser im Zeitpunkt der Aushändigung volljährig ist.

 

Ich habe Recht, denn …

§ 10 Absatz 3 JuSchG lautet

 

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen im Versandhandel nicht angeboten werden. Das ist bei eBay ja vorgenannten Gründen ja auch nicht der Fall.

 

Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen aber auch nicht an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Hier geht es also um die Auslieferung der Ware.

 

Es ergibt sich keine Verpflichtung aus dem Gesetz, dass die Ware nur an den Kunden ausgehändigt werden darf, der diese auch bestellt hat. Ich meine, dass die Ware selbstverständlich auch an Dritte übergeben werden darf, sofern der Zusteller überprüft, dass derjenige, der die Ware in Empfang nimmt, mindestens 18 Jahre alt ist.

Beispiel: Max Mustermann verfügt über ein eBay Account und bestellt sich jetzt bei eBay E-Zigaretten. eBay hat die Identität von Max bei seiner Registrierung überprüft. Eine Alterskontrolle hat also stattgefunden. Bei Max leben seine beiden minderjährigen Kinder und dessen Ehefrau. Der Zusteller klingelt und die minderjährige Tochter öffnet. Da Max nicht da ist, aber seine Frau, übergibt der Zusteller nach Altersprüfung der Frau die E-Zigaretten an diese.

eBay hat somit sichergestellt, dass Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse Kindern und Jugendlichen im Versandhandel nicht angeboten werden. Der gewerbliche Verkäufer der z.B. E-Zigaretten hat wiederum durch  die Alterssichtprüfung sichergestellt, dass Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

Aus meiner Sicht besteht daher keine Abmahngefahr.

 

Ich wünsche Ihnen beim Verkauf Ihre E-Zigaretten und E-Shishas etc. viel Erfolg.

 

Um vor Abmahnungen sicher zu sein, benötigen Sie natürlich auch rechtssichere AGB, eine aktuelle Widerrufsbelehrung nebst Muster Widerrufsformular, eine Datenschutzerklärung etc. Was sonst noch für Sie wichtig ist, sage ich Ihnen gern. Mein Rundum-Sorglos Paket ist genau das richtige für jeden gewerblichen eBay Verkäufer.

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!