Über die Änderungen des Jugendschutzgesetzes zum 1.4.2016 hatte ich hier berichtet. Onlinehändler, die Tabakwaren, elektronische Zigaretten, elektronische Shishas und Liquids verkaufen müssen ab dem 1.4.2016 sicherstellen, dass diese Waren nicht an Kinder oder Jugendliche angeboten werden. In der Praxis sind die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes für Internetanbieter schwierig umzusetzen, da die Altersüberprüfung „face-to-face“ mittels Ausweispapieren durchgeführt werden muss. Die Schwierigkeit im Onlinehandel besteht darin, dass es in der Regel keinen persönlichen Kontakt zum Kunden gibt. Bisher haben Onlinehändler daher meistens das sogenannte PostIdent-Verfahren durchgeführt.

Handlungsempfehlung für Shopbetreiber

Nehmen Sie künftig beim Verkauf von Tabakwaren, elektronische Zigaretten, elektronische Shishas und Liquids eine erste Altersprüfung im Bestellprozess und eine zweite Altersprüfung bei der Warenauslieferung vor. Spätestens im Bestellprozess sollte eine erste Altersprüfung erfolgen. Ich empfehle Shopbetreibern dafür das Konzept der Schufa Holding AG. Auf der Website der Schufa Holding AG finden Sie weitere Informationen dazu, wie genau die erste Altersprüfung abläuft. Von einer Checkbox mit Erfassung der Personalausweisnummer rate ich ab, da dies äußerst unsicher ist.

Zweite Prüfung des Alters bei der Warenauslieferung

Wenn Sie jetzt die Ware dem Kunden schicken muss natürlich auch sichergestellt werden, dass die Tabakwaren, elektronischen Zigaretten / Shishas und Liquids nicht an Kinder oder Jugendliche ausgehändigt werden. Der Papa hat es bestellt und der minderjährige Sohn nimmt die Shishas entgegen. Das darf nicht passieren! Sie haben aus meiner Sicht nur diese beiden Möglichkeiten:

  1. Sie führen das PostIdent-Verfahren durch oder
  2. Sie versenden die Ware per DHL mit der Sonderleistung „Alterssichtprüfung“ und dem Leistungsumfang „Identitäts- und Altersprüfung„. In diesem Fall wird zum einen die Identität des Empfängers (= Besteller) festgestellt. Des Weiteren erfolgt die Altersprüfung anhand eines amtlichen Lichtbildausweises auf Volljährigkeit.

Ich finde es richtig und auch nachvollziehbar, dass das Jugendschutzgesetz geändert wird. Die Änderungen dürften für Händler mit Leichtigkeit umzusetzen sein. Händler, die sich nicht daran halten, müssen mit Abmahnungen von Vereinen oder Mitbewerbern rechnen.

 

Passen Sie Ihre Bestellabwicklung an, damit Sie nicht abgemahnt werden können.

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!