Auch bei eBay müssen Händler die Gesamtpreise angeben. Im Anschluss an meinen Beitrag „Abmahngefahr: Preisangabenverordnung“ nun ein kurzes Exkurs zu eBay: Bei Multiauktionen ist es eBay Verkäufern momentan gar nicht möglich, bei mehr als einem Artikel den Gesamtpreis anzuzeigen, wie hier:

 

 

Erhöht man die Stückzahl auf 5, dann ändern sich nicht der angezeigte Preis, was eigentlich geschehen müsste, um den Bestimmungen der Preisangabenverordnung zu entsprechen. Auch bei 5 Artikeln bleibt der angezeigte Preis leider gleich, wie hier:

 

 

Was sollten eBay Händler tun?

Weisen Sie eBay auf meinen Beitrag und die Entscheidung des Landgerichts Münster, Aktenzeichen: 021 O 71/20, hin. Es dürfte für die Programmierer von eBay doch ein Leichtes sein, die Anpassung vorzunehmen, damit diese Abmahngefahr gelöst ist.

 

Was tun, bis eBay handelt? Wird eBay handeln?

 

Wenn Sie weiterhin Multiauktionen vorhalten, dann könnten Sie theoretisch deswegen abgemahnt werden. Der sicherste Weg wäre es, vorerst auf Multiauktionen zu verzichten und die Artikeln einzeln einzustellen. Ein Gericht würde dazu sagen: „Wenn Sie nicht rechtssicher bei eBay handeln können, dann müssen Sie es lassen.“ Das dürfte aber in der Praxis für kaum einen Händler in Betracht kommen. Da alle eBay Verkäufer betroffen sind gehe ich davon aus, dass eBay handeln wird. Das hoffe ich zumindest für die eBay Verkäufer.

 

Update: Das OLG Hamm sieht die Sache anders als das LG Münster!

 

Abmahnschutz ab 29 EUR netto

Am besten ist es immer, wenn Sie erst gar keine Angriffspunkte bieten! Gern sichere ich auch Ihren Onlinehandel ab.