Über eine Abmahnung der AL Vertrieb und Consulting GmbH hatte ich bereits in der Vergangenheit berichtet. Hier finden Sie meinen Beitrag dazu. Die AL Vertrieb und Consulting GmbH hat über Rechtsanwalt Wilhelm Braun mit Schreiben vom 05.09.2024 eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Inhalt der Abmahnung

Im Abmahnschreiben führt Rechtsanwalt Wilhelm Braun aus, dass seine Mandantin im Internet verschiedene Web – Shops für hochwertige  Lichtbildwerke betreibe. Es wird ein Shop für Panorama-Lichtbildwerke angegeben, welcher unter der Domain www.fineart-panorama.de betrieben werde. Seiner Mandantin seien im Rahmen ihrer Tätigkeit von den jeweiligen Fotografen die Urheberrechte überlassen worden. Zudem sei sie verpflichtet, Verstöße gegen das Urheberrecht im eigenen Namen zu verfolgen. Der Abmahnung liegt eine Kopie eines Überlassungsvertrages bei.

 

Es sei festgestellt worden, dass der Abgemahnte ein Bild aus dem Shop der Abmahnerin unberechtigt im Internet verwende. Eine Urheberrechtsverletzung läge daher vor.

 

Bis zum 27.09.2024 wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, 760 EUR Schadensersatz, sowie 672,60 EUR netto Rechtsanwaltsgebühren verlangt.

 

Extrem weit gefasste Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Bitte unterschreiben Sie NIEMALS, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die wie folgt vorformuliert wurde:

1. Er wird aus allen seinen eigenen Veröffentlichungen bis zum ordnungsgemäßen Erwerb einer Lizenz Lichtbildwerke, die von der genannten Firma angeboten werden, entfernen;
2. er wird es künftig unterlassen, bei Meldung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5000 € pro Einzelfall unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, unerlaubt Bildwerke der genannten Firma ganz oder in Teilen oder verändert zu nutzen, insbesondere für berufliche Zwecke im Internet zu verwenden;
3. er wird bei erlaubter Nutzung die jeweilige Veröffentlichung mit einer Quellenangabe versehen, die im Bild direkt oder zumindest in engem räumlichem Zusammenhang mit dem Bild zu erfolgen hat;
4. er wird der genannten Firma einen Schadensersatzbetrag in Höhe von insgesamt 760,00 € zahlen;
5. er wird im Wege des Aufwendungsersatzes die bei der Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm Braun entstandenen Gebühren und Kosten in Höhe von
insgesamt 672,60 € entrichten;
6. die Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 1,432,60 € wird er auf eines der ihm bekannt gegebenen Konten der Anwaltskanzlei Braun überweisen.

Es sollte unbedingt eine abgeänderte, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

 

Ist die Abmahnung vielleicht unwirksam?

Ich halte die mir vorliegende Abmahnung vom 05.09.2024 in der Tat für unwirksam und zwar aus folgendem Grund:

 

Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung. Daher ist in einer solchen Abmahnung gemäß § 97a Absatz 2 Nr. 4 UrhG in klarer und verständlicher Weise anzugeben, ob die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Dazu werden in der Abmahnung aber keine Angaben gemacht mit der Folge, dass die Abmahnung unwirksam ist.

 

KEINE Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung

Für eine unwirksame Abmahnung können keine Rechtsanwaltskosten verlangt werden. Der Abgemahnte kann aber wiederum Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen erstattet verlangen.

 

Sollten auch Sie von der Anwaltskanzlei Wilhelm Braun eine Abmahnung im Auftrag eines Rechteinhabers erhalten haben, dann sollte diese Abmahnung genaustens geprüft werden! Gern helfe ich auch Ihnen.

 

Abmahnung AL Vertrieb und Consulting GmbH

 

wegen Urheberrechtsverletzung an einem Bild

 

vertreten durch Anwaltskanzlei Wilhelm Braun Rechtsanwalt

 

Stand: 09/2024

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.