Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Andreas Opitz Rechtsanwalt im Auftrag eines Rechteinhabers. Herr Andreas Opitz Rechtsanwalt ist unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

– Mucola GmbH
– Herrn Mario Nitze (“Melko Trendshop”)

 

Rechtsanwalt Andreas Opitz, Im Reusen 1, 31061 Alfeld, wurde am 14.11.1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Heute ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht, sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er gehört der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Celle an. Im Internet ist Rechtsanwalt Opitz unter www.ra-opitz.de zu finden. Rechtsanwalt Opitz hat an der Universität in Göttingen studiert und ist seit 1997 selbstständig als Rechtsanwalt tätig. Auf der Website werden Informationen zum Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht bereitgehalten.

 

Erfahrung mit RA Opitz

 

Ich hatte mit Herrn Rechtsanwalt Andreas Opitz bisher in 2 Angelegenheiten zu tun. Beide Fälle betrafen auf der Gegenseite, also dem Mandanten von Herrn Opitz, die MELKO GmbH. Es handelte sich in beiden Fällen um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Dass Herr Opitz auch im Wettbewerbsrecht tätig ist, ergibt sich aus seiner Internetpräsenz, seinem Briefkopf und den angegebenen Fachanwaltstiteln nicht. Gleichwohl werden von ihm wettbewerbsrechtliche Mandate bearbeitet, was auch vollkommen legitim ist. Ich habe mit Herrn Opitz keine schlechten Erfahrungen gemacht. Ich habe ihn vielmehr als Kollegen kennengelernt, der bestrebt ist, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Unterbreitete Vorschläge hat Herr Opitz mit seiner Partei immer zügig erläutert und eine Rückmeldung gegeben, ob die Angelegenheit außergerichtlich beendet werden kann. Zu einer streitigen Auseinandersetzung ist es aufgrund der Korrespondenz daher nicht gekommen.

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.