Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Artur Hornbacher vom 10.06.2015, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin vor. Herr Artur Hornbacher ist nach Ausführungen von Rechtsanwalt Gereon Sandhage lizensierter Consultant und vertreibt im Direktvertrieb Produkte des Unternehmens Mary Kay. Zu dem Sortiment gehören sämtliche Schönheits- und Kosmetikartikel, so Rechtsanwalt Sandhage. Zu den Produkten würden Hautpflegecremes, Make-Up, Körperpflege sowie dekorative Kosmetikartikel wie z.B. Lippenstifte, Lidschatten, Eyeliner etc. gehören.

 

Der Abgemahnte eBay-Verkäufer bietet auf dem Onlinemarktplatz eBay vergleichbare Produkte an.

 

Die von Artur Hornbacher festgestellten Verstöße

Herr Artur Hornbacher habe festgestellt, dass der eBay-Verkäufer bei seinen Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoße. Bei Fernabsatzgeschäften sei gesetzlich zwingend vorgeschrieben, dass der Händler seine Kunden vor Abgabe von deren Willenserklärung über das ihnen zustehende Recht zum Widerruf informiere. Nach der ab dem 13.06.2014 geltenden Rechtslage sei der eBay-Verkäufer verpflichtet, die Verbraucher bei bestehendem Widerrufsrecht über das Muster-Widerrufsformular der Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. II S. 1 Nr. 1 EGBGB zu informieren.

Weitere nützliche Informationen zur Abmahnung Widerrufsbelehrung und Muster Widerrufsformular

 

Bei den Angeboten auf der Handelsplattform eBay fehle jeder Hinweis auf das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular. In der eigens von eBay zur Verfügung gestellten Rubrik für die Widerrufsbelehrung findet sich lediglich ein pauschaler Hinweis auf die Widerrufsfrist und zu den Kosten der Rücksendung. Eine Widerrufsbelehrung findet sich jedoch weder an dieser Stelle noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eBay-Verkäufers wieder. Das Vorenthalten der Information über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht sei ein gravierender Verstoß gegen § 5a UWG und § 4 Nr. 11 UWG, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Die geforderte Unterlassungserklärung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, den gerügten Wettbewerbsverstoß ab sofort zu unterlassen und die Verbraucher zukünftig entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu unterrichten. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird vom Abgemahnten gefordert. Der Entwurf einer vorformulierten Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung auch bei. Diese vorformulierte Erklärung sieht eine konkrete Vertragsstrafe von 3.000 EUR für den Fall einer Zuwiderhandlung vor.

 

Abmahnkosten werden in diesem Abmahnschreiben noch nicht geltend gemacht. Dies folgt erfahrungsgemäß im Anschluss an die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

 

Erfahrung mit Gereon Sandhage

Ich kenne Rechtsanwalt Sandhage bereits seit geraumer Zeit und weiß, dass er stets mit seinen Mandanten Rücksprache nimmt, was Vergleichsgespräche in Bezug auf Kostenforderungen betrifft. Ich habe es noch nicht erlebt, dass sich Rechtsanwalt Sandhage nicht bemüht hätte, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die Abmahnung sollte jedoch in jedem Falle ernst genommen werden, da anderenfalls nach Fristablauf mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren gerechnet werden muss. Von allein erledigt sich eine solche Abmahnung gewiss nicht. Es ist daher Zeit zu handeln.

Abmahner: Artur Hornbacher

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Gegenstand der Abmahnung: Grundpreisangabe, Widerrufsrecht

Stand: 06/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.