Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 26.06.2020 erreicht mich eine Abmahnung von Rechtsanwalt Levent Göktekin, Boppstr. 7, 10967 Berlin, der für die Aya GmbH tätig wurde. Im Abmahnschreiben wird mitgeteilt, dass die Aya GmbH unter anderem auf der Plattform „eBay“ Elektronik- und Haushaltsartikel anbietet. Es bestehe ein direktes Wettbewerbsverhältnis, da der Abgemahnte Kopfhörer / Head-Sets sowie Smartwatches vertreibe. Der Verkauf des Abgemahnten erfolge jedoch als privater Anbieter. Es werden über 60 Verkaufsanzeigen genannt. Aufgrund dieser Menge und Anzahl, sowie der Sorte der vertriebenen Artikel, sei er als gewerblich einzustufen und habe daher gegen folgende wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.

 

Aya GmbH Abmahnung was tun?

Es soll keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt werden. Nach § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m Art. 246 EGBGB hat der Unternehmer den Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufrechts sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen oder der Rückgabe zu informieren. Zudem solle der Abgemahnte aufgrund fehlender Anbieterkennzeichnung oder Impressum nicht mitteilen, mit wem der Vertrag zustande komme. Nach § 5 Abs. 1 TMG besteht für Betreiber von geschäftsmäßigen Internetseiten die Pflicht ein ausreichendes Impressum zu erstellen, dass ohne Zwischenschritte abrufbar sein muss. Nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO ist man dazu verpflichtet, Käufer über die EU-Online-Streitbeilegungsplattform zu informieren und an leicht zugänglicher Stelle zu verlinken. Dieser Verweis sei den Verkaufsanzeigen nicht zu entnehmen.

 

Unterlassungserklärung und Kostenforderung

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 07.07.2020, 12 Uhr, gefordert. Die Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Streitwert von 30.000 € ermittelt und betragen 1.358,86 €. Mit Frist zum 17.07.2020 wird die Begleichung der Gebühren erwartet.

Abmahnung Aya GmbH

wegen Privatverkäufe bei eBay

vertreten durch Levent Göktekin Rechtsanwalt 

Stand: 06/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.