Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Baker & McKenzie Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die Baker & McKenzie Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:
– Hewlett-Packard Development Company (HP)
Nachfolgend berichte ich über meine persönlichen Erfahrungen, die ich mit der Kanzlei Baker McKenzie bis zum heutigen Tage gemacht habe. Erstellt wurde dieser Beitrag am 20.9.2017. Sie erhalten nähere Informationen zu der Kanzlei unter der folgenden Webseite: www.bakermckenzie.
Die Kanzlei Baker McKenzie
Bei der Kanzlei Baker McKenzie handelt es sich um einen Verein schweizerischen Rechts, der in 47 Ländern über 4.200 Rechtsanwälte vor allem im Bereich Wirtschaftsrecht beschäftigt. In Deutschland ist die Kanzlei Baker McKenzie zu finden in der Friedrichstraße 88/Unter den Linden in 10117 Berlin, Neuer Zollhof 2 in 40221 Düsseldorf, Bethmannstraße 50-54 in 60311 Frankfurt/Main und Theatinerstraße 23 in 80333 München. An den 4 Standorten in Deutschland sind über 200 Rechtsanwälte und Steuerberater tätig.
Gegründet wurde die Kanzlei 1949 in Chicago.
Erfahrung mit der Kanzlei Baker McKenzie
Das erste Mal zu tun hatte ich mit den Baker McKenzie Rechtsanwälten im Juni 2010. Ein Mandant von mir soll eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, indem er ein Lichtbild des Abmahners (Corbis GmbH) ohne Genehmigung benutzt haben soll. In der Folgezeit hatte ich immer mal wieder mit der Kanzlei Baker McKenzie auf der Gegenseite zu tun.
Abmahnungen aus dem Bereich Markenrecht
Markenrechtliche Abmahnungen wurden u.a. ausgesprochen für:
- Calvin Klein Trademark Trust (Branche: Textilien) (wegen Markenrechtsverletzung Marke „ck“, „Calvin Klein Jeans“ u.a.)
- Hewlett-Packard Development Company, HP (Branche: Computerzubehör) (wegen Markenrechtsverletzung durch Import von Akku-Plagiaten von HP-Produkten
Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrecht
Urheberrechtliche Abmahnungen sind mir u.a. für folgende Auftraggeber bekannt:
- Corbis GmbH
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Baker McKenzie sind stets als faire Kollegen aufgetreten, die bei Vergleichsverhandlungen immer Rücksicht auf die persönliche Situation des Abgemahnten genommen haben. Sämtliche Angelegenheiten wurden fair und zügig abgewickelt. Alle mir vorgelegten Abmahnungen waren berechtigt. Anzeigen für Rechtsmissbrauch gab es keine.
Abmahnung der Kanzlei Baker McKenzie erhalten
Sie haben von einem Auftraggeber der Kanzlei Baker McKenzie eine Abmahnung (z.B. Markenrecht, Urheberrecht) erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung. Mein Ziel ist es stets, die Angelegenheit so kostengünstig wie nur möglich für Sie zu beenden. Über die Höhe der Abmahnkosten und etwaigen Schadensersatz sollte verhandelt werden. Geht es auch um beim Zoll beschlagnahmte Ware, so sollten Sie sich unbedingt helfen lassen, damit Ihnen neben der Abmahnung nicht auch noch ein Strafverfahren droht.
Stand: 20.9.2017
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.