Gegenstand der Abmahnung

Am 10.10.2017 hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 Kiel im Auftrag der Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR eine Abmahnung ausgesprochen. Diese biete als Händlerin auf der Internetplattform eBay unter anderem Tonträger und Filme zum Kauf an. Diese Angebote würden sich an Endverbraucher richten.

 

Abgrenzung privater Handel Gewerblichkeit

 

Sodann heißt es in dem Abmahnschreiben, dass der Abgemahnte auf der Plattform eBay ebenfalls in großem Umfang Tonträger anbiete. Auch diese Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Der Abgemahnte würde darauf hingewiesen werden, dass er als privater Verbraucher auftreten würde, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder. Diese Aussage treffe indes nicht zu. Die Verkaufsaktivität erfülle alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, die z.B. die Zahl der Verkäufe und deren Häufigkeit sei.

 

Derzeit biete der Abgemahnte in 91 Auktionen Waren gleichzeitig an. Diese große Anzahl von Angeboten lasse die Tätigkeit des Abgemahnten ebenfalls gewerblich erscheinen.

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Rechtsanwalt Schroeder moniert im Auftrag der Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR, dass der Empfänger des Abmahnschreibens nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete. In Wirklichkeit sei diese Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Dieses Verhalten sei unlauter gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

 

Als Unternehmer würden den Abgemahnten die umfangreichen und teilweise sehr arbeits- und kostenintensiven Pflichten eines gewerblichen Anbieters treffen. Diese ignoriere er jedoch unter Berufung auf seine angeblichen Privatverkäufe. Weiterhin verstoße er gegen § 5 TMG, weil die Angebote keinerlei Anbieterkennzeichnung enthalten würden. Es dränge sich zudem der Verdacht auf, dass er für seine Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet habe und dementsprechend keine Steuern abführe. Seine Mandantin habe ihn jedoch nicht damit beauftragt, auch diese Rechtsverstöße zu ahnden. Daher teile er dem Abgemahnten diese lediglich zu seiner Information mit.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 23.10.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 612,80 EUR bis zum 30.10.2017 zu zahlen.

Abmahnung Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR

wegen Täuschung über Gewerblichkeit

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Stand: 10/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.