Gegenstand der Abmahnung

Die Firma Brahea Handels UG (haftungsbeschränkt) liess durch die Rechtsanwälte Maurer & Kollegen am 27.4.2015 eine Abmahnung gegen einen Mitbewerber aussprechen, der – wie die Abmahnerin auch – u.a. Waren aus dem Bereich Pflanzen, Bäume, Sträucher, Samen und Düngemittel im Internet verkauft. Es bestehe somit ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

 

Aufgrund der Vielzahl an Verkäufen auf dem Onlinemarktplatz eBay geht die Abmahnerin davon aus, der Abgemahnte gewerblich handelt, trotz seinem als privat eingestellten Account. Der Abgemahnte würde somit wettbewerbswidrig handeln. Hieraus würden sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ergeben. Moniert werden u.a. die fehlende Informationserteilung über die Gewerblichkeit des Handelns, das fehlende Impressum, der fehlende Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht und die nicht vorhandene Belehrung über die Widerrufsrechte des Käufers.

 

Forderung der Brahea Handels UG

Dem Abgemahnten wird eine Frist bis zum 4. Mai 2015, 12:00 Uhr eingeräumt, um eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Es werden 865,00 EUR an Kosten gefordert (Streitwert: 15.000 EUR). Die Frist zur Begleichung der Kostenrechnung sei der 04.05.20015.

 

Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Beitrag: Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei eBay

 

 

Update 14.07.2016: Die Rechtsanwälte Maurer und Kollegen haben am 14.07.2016 im Auftrag der Brahea Handels UG eine weitere Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei, dass der sich in unmittelbarem Wettbewerb mit der Abmahnerin befindliche Abgemahnte beim gewerblichen Verkauf von Pflanzen, Bäumen, Sträuchern, Samen und Düngemitteln im Internet wettbewerbswidrig verhalten würde. Es würde ein Muster-Widerrufsformular fehlen sowie ein Link auf die OS-Plattform. Des weiteren soll der Abgemahnte widersprüchliche Angaben zur Ausübung des Widerrufsrechts machen. Er wird aufgefordert, das wettbewerbswidrige Verhalten unverzüglich zu unterlassen, alle etwaigen weiteren wettbewerbswidrigen Angebote unverzüglich zu beenden und bis zum 24.07.2016, 17:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus solle er bis zum 28.07.2016 die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 984,60 EUR netto erstatten.

Abmahnung Brahea Handels UG (haftungsbeschränkt)

wegen Verstoß gegen Informationspflichten

vertreten durch Maurer & Kollegen Rechtsanwälte

Stand: 27.4.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Weitere bekannt gewordene Abmahnungen der Brahea Handels UG (haftungsbeschränkt):

 

  • 25.6.2015: ein gewerblicher eBay-Verkäufer wird abgemahnt, Grund: Angabe von versichertem Versand. Frist: 5.7.2015, 17:00 Uhr, Abmahnkosten von 865 EUR netto (15.000 EUR Streitwert) werden bis zum 9.7.15 gefordert
  • 26.6.2015: ein Privatanbieter wird abgemahnt, der aufgrund der Anzahl der Verkäufe als gewerblich einzustufen sei. Frist: 7.7.15, 17:00 Uhr, 865 EUR netto bis 10.7.2015