Mir liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) vom 27.12.2024 vor. Es geht um einen Verstoß gegen die Impressumspflicht bei anwalt.de.
Wer ist der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.)?
Der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. wurde im April 2010 gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer VR 15228 eingetragen. Er ist als qualifizierter Wirtschaftsverband seit dem 06.11.2023 in der vom Bundesamt der Justiz geführten Liste gemäß § 8b UWG eingetragen.
Unter Satzungszweck gemäß § 4 Absatz 3 UKlaG i. V. m. § 8b Absatz 3 UWG heißt es: Förderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen; Information und Beratung der Mitglieder in wettbewerbsrechtlichen Fragen gemäß § 2 Absatz 1, Absatz 2 der Satzung.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Vereins unter www.bfif.de. Dort wird auch die Mitgliederliste veröffentlicht.
Gegenstand der Abmahnung vom BFIF e.V.
Abgemahnt wird ein Rechtsanwalt wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht auf der Plattform anwalt.de, wo dieser ein Profil vorhält. Dessen Impressum sei unvollständig. Es fehlen die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 und 5 DDG vorgeschriebenen Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde, zur
verliehenen Berufsbezeichnung und zu den berufsrechtlichen Regelungen.
Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 10.01.2025 gefordert.
Abmahnkosten werden in Höhe von 297,50 EUR geltend gemacht.
Mein Rat an alle anwalt.de Nutzer:
Jeder Nutzer von anwalt.de sollte prüfen, ob er ein vollständiges Impressum hinterlegt hat. Anwalt.de hat erst Gestern (Mittwoch, 08.01.2025) per E-Mail Newsletter an die Impressumspflicht erinnert.
Weitere Abmahngefahr: § 2 DLInfoV – „Stets zur Verfügung zu stellende Informationen“
Der Hinweis auf § 2 DLInfoV – „Stets zur Verfügung zu stellende Informationen“ ist für viele Kolleginnen und Kollegen immer wieder „Neuland“, wie ich feststelle. Für die meisten Kolleginnen und Kollegen ist es überraschend und neu, dass sie vor Erbringung der Dienstleistung die in § 2 DlInfoV genannten Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen müssen.
Trifft dies vielleicht auch auf Sie zu? Keine Sorge, Sie sind damit nicht alleine.
Ich kann Ihnen genau sagen, wie Sie Ihren vorvertraglichen Informationspflichten nachkommen können. Ferner empfehle ich, allgemeine Mandatsbedingungen zu verwenden und stets Hinweise zur Datenverarbeitung zu erteilen.
Gern berate ich Sie zur rechtssicheren Umsetzung dieser Thematik in der täglichen Praxis. Melden Sie sich gerne bei mir.
Abmahnung Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.)
wegen Verstoß gegen die Impressumspflicht (anwalt.de)
vertreten durch niemanden – mahnt selbst ab
Stand: 12/2024
Update 20.01.2025: Weitere Abmahnung vom 10.12.2024 bekannt. Es geht auch in dieser Abmahnung um die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 und 5 DDG vorgeschriebenen Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde, zur verliehenen Berufsbezeichnung und zu den berufsrechtlichen Regelungen.. Da der abgemahnte Kollege keine Unterlassungserklärung abgab, hat der BFI&F e.V. einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht gestellt. Den Verfügungsantrag ließ der Verein durch Rechtsanwalt Michael Roch stellen, welcher nach außen als LEXGARD Rechtsanwaltskanzlei auftritt. Der Streitwert wurde mit 5.000 EUR beziffert.
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.