Der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) ist offenbar seit Dezember 2024 in Sachen Abmahnungen äußerst aktiv. In den mir vorliegenden Abmahnungen geht es jeweils um einen Verstoß gegen die Impressumspflicht. Abgemahnt werden Rechtsanwälte, die auf dem Portal anwalt.de über ein Anwaltsprofil verfügen und dort kein vollständiges Impressum hinterlegt haben. Meinen bisherigen Beitrag dazu finden Sie hier:

 

 

Es wurde jetzt eine weitere Abmahnung vom 10.12.2024 bekannt. Es geht auch in dieser Abmahnung um die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 und 5 DDG vorgeschriebenen Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde (Namen, vollständige Anschrift und Kontaktdaten), zur verliehenen Berufsbezeichnung und zu den berufsrechtlichen Regelungen. Da der abgemahnte Kollege keine Unterlassungserklärung abgab, hat der BFI&F e.V. einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht gestellt. Den Verfügungsantrag ließ der Verein durch Rechtsanwalt Sven Boelke stellen. Der Streitwert wurde im Verfügungsantrag mit 5.000 EUR beziffert. Dem Antrag wurde vom Landgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 15 O 134/24 KfH, stattgegeben und der Streitwert auf 5.000 EUR festgesetzt.

 

Rechtsanwalt Sven Boelke

Der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. hat in diesem Abmahnfall Rechtsanwalt Sven Boelke beauftragt. Der BFIF e.V. kann selbstverständlich jeden beliebigen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen. Rechtsanwalt Sven Boelke hat in der Vergangenheit unter anderem den Abmahnverein IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Onlineunternehmen e.V., kurz: IDO e.V. , vertreten.

 

Einstweilige Verfügung enthält mehr als die Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung: Es fehlen die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 und 5 DDG vorgeschriebenen Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde (Namen, vollständige Anschrift und Kontaktdaten), zur verliehenen Berufsbezeichnung und zu den berufsrechtlichen Regelungen.

 

Tenor des Beschlusses: „… Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, gesetzliche Berufsbezeichnungen und den Staat, in dem diese verliehen worden ist, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und die Angabe, wie diese Regelungen zugänglich sind.“

 

Meiner Ansicht nach geht der rot hervorgehobene Teil über die Forderung in der Abmahnung hinaus.

 

Warum werden weitere Impressumsverstöße nicht abgemahnt?

Ich persönlich bin der Ansicht, dass wenn schon abgemahnt wird, auch vollständig abgemahnt werden sollte. Gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 5. a) DDG sind auch Angaben über die Kammer, der die Diensteanbieter angehören, zu machen. Warum wird das nicht ebenfalls vom Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. abgemahnt? Dem Verein ist die Impressumspflicht doch offenbar so besonders wichtig.

 

Ein fehlender Hyperlink zur OS-Plattform wird auch nicht abgemahnt (Hinweis: Die OS-Plattform wird zum 20.07.2025 eingestellt.).

 

Klarstellung durch Rechtsanwalt Gerstel: Ich möchte dem Verein an dieser Stelle keinesfalls unterstellen, die Abmahnungen einzig und allein aus finanziellen Gründen auszusprechen. Auch von Rechtsmissbrauch sollte hier nicht voreilig gesprochen werden. Ich werde weiterhin alle Abmahnungen des Vereins genau auswerten und einen sehr genauen Blick auf diesen Verein haben.

 

 

Abmahnung vom 10.12.2024 Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.)

 

wegen Verstoß gegen die Impressumspflicht (anwalt.de)

 

vertreten im einstweiligen Verfügungsverfahren durch Rechtsanwalt Sven Boelke

 

Stand: 01/2025

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.