Gegenstand der COMNIC-3D Abmahnung

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel hat im Auftrag der COMNIC-3D am 29.08.2023 eine Abmahnung ausgesprochen. COMNIC-3D bietet nach Angaben Dienstleistungen im Bereich 3d-Druck an. Diese Angebote würden sich an Endverbraucher richten. 3D-Druckdienstleistungen würden in erheblichen Umfang und nicht nur gelegentlich angeboten.

 

Abgrenzung privater Handel zur Gewerblichkeit

Sodann heißt es in der Abmahnung, dass der Abgemahnte auf der Plattform eBay für seine Angebote im Bereich 3D-Druck werbe. Auch diese Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Der Abgemahnte würde darauf hingewiesen werden, dass er als privater Verbraucher auftreten würde, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder. Diese Aussage treffe aber nicht zu. Die Verkaufsaktivität erfülle alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe.

 

Der Abgemahnte könne nach den Umständen seiner Werbung nicht mehr das Privileg des sogenannten privaten Gelegenheitsanbieters für sich in Anspruch nehmen. Wer eine Dienstleistung gegen anbietet, sei im Grundsatz als gewerblicher Anbieter anzusehen, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder.

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Rechtsanwalt Schroeder moniert im Auftrag von COMNIC-3D, dass der Empfänger des Abmahnschreibens nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete. In Wirklichkeit sei diese Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Dieses Verhalten sei unlauter gemäß Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG als Nummer 23.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 08.09.2023 abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 953,40 EUR (15.000 EUR Gegenstandswert) zu zahlen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.

Abmahnung COMNIC-3D

 

wegen Privatverkäufen bei eBay

 

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

 

Stand: 08/2023

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.