Gegenstand der Abmahnung

Am 08.12.2016 hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin im Auftrag von Frau Emilia Schmidt, geschäftlich handelnd unter Naturprodukt24, eine Abmahnung ausgesprochen. Der Unterzeichner teilt mit, dass seine Mandantin u.a. mit dem Verkauf von Naturprodukten an Endverbraucher befasst sei. Frau Schmidt betreibe auf der Handelsplattform eBay einen eBay-Shop und biete dort u.a. Naturkosmetik sowie Artikel aus den Bereichen Esoterik und Feng-Shui zum Verkauf an.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link zur OS-Plattform

 

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay gleichartige Artikel anbieten würde. Damit stünde er zu der Abmahnerin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Die Abmahnerin habe festgestellt, dass er bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Dieser Pflicht sei der Abgemahnte nicht nachgekommen. Seine Mandantin habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Sodann teilt er mit, dass Frau Emilia Schmidt, handelnd unter Naturprodukt24, ihn ermächtigt habe, dem Abgemahnten vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens der Abmahnerin fordere er den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link zur OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne habe der Empfänger des Abmahnschreibens die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 16. Dezember 2016 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten der Abmahnerin für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 22. Dezember 2016 auf eines seiner Konten zu zahlen.

 

Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 3.000 € berechnet und summiere sich auf 281,30 € netto.

 

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde der Bevollmächtigte seiner Mandantin empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahnung Naturprodukt24, Emilia Schmidt

wegen fehlendem Link zur OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 12/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.