Das Thema Streitschlichtung – Europäische Verbraucherrechte beschäftigt derzeit nicht nur die Onlinehändler, sondern vor allem auch die Juristen. In der Vergangenheit haben sich bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen außergerichtliche Schlichtungsverfahren als durchaus zielführend und erfolgreich herausgestellt. Diese Verfahren sind für Verbraucher in der Regel mit keinen Kosten verbunden, oder zumindest sehr günstig und es kann schnell und effektiv eine akzeptable Lösung ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe gefunden werden.

 

Die Europäische Union verfolgt mit der Verabschiedung der Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sogenannte ADR-Richtlinie), sowie der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sogenannte ODR-Verordnung) das Ziel, dass Verbrauchern europaweit Schlichtungsangebote zur Verfügung stehen.

 

Die Umsetzung der EU-Vorgaben in Deutschland ist momentan mit erheblichen Praktischen Schwierigkeiten verbunden. Das neue EU-Streitschlichtungsportal hat seinen Betrieb derzeit noch gar nicht aufgenommen, da die Testphase entgegen der Umsetzungsfrist der Verordnung noch nicht beendet ist. Es drohen theoretisch Abmahnungen, wenn die ODR-Verordnung nicht beachtet wird, da diese am 9.1.2016 in Kraft tritt.

Hintergrund der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (ODR-VO, Online-Streitbeilegungsverordnung)

Entsprechend Erwägungsgrund 3 der ODR-Verordnung ist die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ eine EU-Rechtsvorschrift über die alternative Streitbeilegung (AS) für den elektronischen Geschäftsverkehr, welche der Förderung des Wachstums und des Vertrauens in den Binnenmarkt dient.

 

Gemäß Artikel 1 der ODR-VO ist es der Zweck dieser Verordnung, durch Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes, insbesondere seiner digitalen Dimension, beizutragen, indem eine Europäische OS-Plattform eingerichtet wird, die eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern, welche sich aus den grenzüberschreitenden Online-Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union ergeben, ermöglicht, damit das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmern in den grenzübergreifenden elektronischen Ein- und Verkauf gestärkt wird.

 

Weitere Hinweise zur Funktionsweise des neuen Streitschlichtungsportals der EU finden Sie  zur Zeit nur in Englisch unter “THE ONLINE DISPUTE RESOLUTION (ODR) PLATFORM“.

Für wen gilt die Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung?

Die Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung gilt für nahezu alle Onlinehändler.

Es sind alle Unternehmer mit Sitz in der EU betroffen, die auch an EU-Verbraucher Waren und/oder Dienstleistungen verkaufen bzw. Dienstleistungen erbringen, sofern diese ihre Leistungen dabei auf einer Webseite und/oder sonst auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail oder Telefax) anbieten und der Verbraucher die Bestellung dann über die Webseite und/oder sonst auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail oder Telefax) ausführt.

 

Daher sind entsprechende Informationen auch bei eBay, bei Amazon und sonstigen Handelsplattformen einzustellen, sowie bei Angeboten, die über E-Mail erfolgen beizufügen.

Konkrete Informationspflichten der Internethändler

Die Verordnung sieht insbesondere vor, dass Onlinehändler ab dem 09.01.2016 auf die neue Plattform zur Online-Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden, kurz „OS-Plattform“ zu verlinken haben. Die gegenwärtig noch nicht funktionierende OS-Plattform soll zukünftig auf der folgenden Internetseite erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Der Link soll dem Verbraucher „leicht zugänglich“ sein. Zudem muss eine E-Mail-Adresse des Unternehmers angeben werden.

Die Umsetzung in der Praxis

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