Gegenstand der Abmahnung
Eine Abmahnung des Herrn Eric Janiak, vertreten durch Rechtsanwalt Jens Reininghaus, Schanzenstraße 31, 51063 Köln vom 25.4.2017 liegt mir vor. Rechtsanwalt Reininghaus führt aus, dass sein Mandant ihm das Angebot des Abgemahnten über einen Dachträger zur wettbewerbsrechtlichen Überprüfung seiner Anbieterkennzeichnung (Impressum) und der Widerrufsbelehrung vorgelegt. Ein entsprechender Screenshot werde dem Abgemahnten anbei übermittelt, so der Bevollmächtigte von Herrn Janiak.
Das Eric Janiak Abmahnschreiben
Bei der Prüfung seines Impressums sei festgestellt worden, dass sich der Abgemahnte beim Wettbewerb um Kunden nach den Vorschriften des Wettbewerbsrechts unlauter und damit wettbewerbswidrig verhalte, weil er sich nicht an die verbraucherschützenden gesetzlichen Vorschriften halte. Namens und im Auftrag seines Mandanten würden daher Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß § 8 und § 12 Abs. 1 Satz 2 des UWG gegen ihn geltend gemacht, so Rechtsanwalt Reininghaus.
Weiter heißt es, dass der Abmahner als gewerblicher Verkäufer über das Internetauktionshaus eBay bundesweit u.a. Dachgepäckträger für Fahrzeuge anbiete. Dieses würde der Abgemahnte auch tun, so dass ein Wettbewerbsverhältnis bestehe.
Mit seinem streitgegenständlichen Angebot würde er gegen Artikel 14 der europäischen ODR-Verordnung Nr. 524/2013 verstoßen.
Gemäß Artikel 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 habe der Abgemahnte als ein in der EU niedergelassener Online-Unternehmer leicht zugänglich auf die „Online-Schlichtungsplattform“ der EU-Kommission klickbar zu verlinken.
Nähere Informationen zur OS-Plattform erhalten Sie hier.
Der Abgemahnte wird sodann von Rechtsanwalt Jens Reininghaus im Auftrag von Eric Janiak aufgefordert, das vorstehend geschilderte unlautere Verhalten einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 3.5.2017 abzugeben. Ein Beispiel liegt dem Schreiben bei. Die nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR berechneten Rechtsanwaltsgebühren seien bis zum 12.5.2017 zahlbar.
Abmahnung Eric Janiak
wegen fehlendem Link auf OS-Plattform
vertreten durch Rechtsanwalt Jens Reininghaus
Stand: 04/2017
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.