Am 3.4.2017 hat Rechtsanwalt Knut Mueller-Bühlow, Gleimstraße 42, 10437 Berlin im Auftrag von Herrn Frieder Näther eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Mit dem mir vorliegenden Schreiben teilt der Bevollmächtigte des Abmahners mit, dass sein Mandant Kenntnis darüber erlangt hat, dass der Abgemahnte in erheblichem Umfang, also als gewerblicher Anbieter, auf der Handelsplattform eBay unter anderen Angebot zum Kauf von Herren-Rasierklingen der Marke Gillette an Verbraucher unterbreite. Zweifel an dessen Unternehmereigenschaft im Sinne von § 14 BGB bestünden nicht.

 

Gegenstand der Frieder Näther Abmahnung

Rechtsanwalt Mueller-Bühlow führt aus, dass sein Mandant ebenfalls als Unternehmer handeln würde und seinerseits auf der Handelsplattform eBay u.a. Herren-Rasierklingen an Verbraucher zum Kauf anbiete. Entsprechende Ausschnitte aus dem Produktangebot seien dem Schreiben beigefügt. Somit stehe der Empfänger des Abmahnschreibens mit dem Abmahner in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Letztgenannter habe festgestellt, dass die Angebote des Erstgenannten nicht den rechtlichen Anforderungen entsprächen.

 

Er würde in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich seines bestehenden Widerrufsrechts unter der Überschrift „Widerrufsbelehrung“ zunächst darauf hin, dass die Widerrufsfrist 14 Tage betrage. Im weiteren Verlauf weise er darauf hin, dass die Widerrufsfrist einen Monat betrage. Die Widerrufsbelehrung sei damit nicht ordnungsgemäß, da es für den Verbraucher nicht, schon gar nicht eindeutig, klarstelle, welche Bedingung nun für die Ausübung dieses Widerrufsrechts gelte.

 

Grundsätzlich sei es derzeit zwar rechtlich zulässig, dem Verbraucher eine längere als die gesetzlich zuzubilligende Widerrufsfrist von 14 Tagen einzuräumen. Die Widerrufsbelehrung des Abgemahnten sei jedoch widersprüchlich und damit rechtswidrig. Das Verhalten verstoße gegen die §§ 312 d Abs. 1 S. 1 BGB i.V. m. Art. 246 a EGBGB und sei damit wettbewerbswidrig im Sinne von §§ 3 Nr. 2, 3a UWG. Zu der Problematik der widersprüchlichen Angabe von Widerrufsfristen bei eBay habe ich hier berichtet.

 

Als weiterer Punkt wird der fehlende Link auf die OS-Plattform moniert. Nähere Informationen zur Streitbeilegungsplattform der EU erhalten Sie hier.

 

Weiter heißt es, dass Rechtsanwalt Knut Mueller-Bühlow den Abgemahnten namens und in Auftrag von Herrn Frieder Näther aufzufordern habe, das beschriebene Verhalten ab sofort zu unterlassen, insbesondere auch entsprechende Internetangebote unverzüglich zu beseitigen. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung habe der Abgemahnte bis zum 7.4.2017 eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 5.000 € geltend gemacht und seien bis zum 20.4.2017 zahlbar.

 

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung

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Abmahnung Frieder Näther

 

wegen Angabe widersprüchlicher Widerrufsfristen, fehlendem Link auf OS-Plattform

 

vertreten durch Rechtsanwalt Knut Mueller-Bühlow

 

Stand: 04/2017

 

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