Gegenstand der Abmahnung

Am 3.4.2017 hat Rechtsanwalt Raoul Romberg, An der L 113, 56626 Andernach-Bad Tönisstein im Auftrag der Firma ImmoTeam Kube eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche durch einen Verstoß gegen § 3 a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 VO 524/2013. Die Abmahnung ist in 5 Abschnitte unterteilt, die die Überschriften Wettbewerbsverhältnis, Wettbewerbsverstoß, Rechtsfolgen, Zu beachtende Fristen und Folgen des Fristversäumnis tragen.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link auf OS-Plattform

Rechtsanwalt Raoul Romberg führt in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben aus, dass sein Mandant – wie der Abgemahnte auch – über seine Internetseite als gewerblicher Anbieter Maklerdienstleistungen im Immobilienbereich anbiete. Er befinde sich daher in unmittelbarem Wettbewerb.

 

Eine Überprüfung des Internetauftritts des Abgemahnten habe ergeben, dass er sich im Verhältnis zu der ImmoTeam Kube wettbewerbswidrig verhalte. Der Verstoß liege daran, dass ein Hinweis auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) fehle.

 

Über die OS-Plattform habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Aufgrund des wettbewerbswidrigen Verhaltens stehe seinem Mandanten ein Anspruch auf Unterlassung weiterer Rechtsverletzung gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 1, 3a UWG zu. Ein solcher Anspruch bestehe grundsätzlich immer dann, wenn eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 3 UWG vorgenommen werde. Ein Verschulden sei dabei nicht erforderlich.

 

Weiter heißt es sodann, dass die ImmoTeam Kube dazu angehalten sei, nach § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG den Abgemahnten vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Unterlassungsvertrages sei diesem Schreiben beigefügt.

 

Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sei der Empfänger des Abmahnschreibens zudem verpflichtet, dem Abmahner die ihm wegen der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Diese würden sich nach dem Streitwert der Angelegenheit bemessen, der von den Gerichten bei Wettbewerbsverstößen im Internet in der Regel hoch angesetzt werde. Vorliegend habe Rechtsanwalt Raoul Romberg den Gegenstandswert in Höhe von lediglich 8.000 € (= 729,24 €) festgesetzt.

 

Die zu beachtenden Fristen seien zum einen der Eingang der Unterlassungserklärung beim Bevollmächtigten des Abmahners bis zum 12.04.2017 um 12:00 Uhr und zum anderen die Zahlungsfrist bis zum 19.4.2017.

Abmahnung ImmoTeam Kube

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Raoul Romberg

Stand: 04/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.