Abmahnung vom 28.09.2020

Über die Abmahnungen der iOcean UG (haftungsbeschränkt) durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt aus Berlin hatte ich schon berichtet. Jetzt liegt mir erneut eine Abmahnung vom 28.09.2020 vor. Es geht wieder einmal um den Link zur OS-Plattform. Die iOcean UG (haftungsbeschränkt) betreibt nach Angaben von Rechtsanwalt Sandhage unter https://schuh-werk24.de einen Onlineshop. Der Abgemahnte eBay-Verkäufer vertreibe vergleichbare Produkte, nämlich Funktionsunterwäsche, so dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorläge.

 

06.10.2020 Unterlassungserklärung, 12.10.2020 Kosten iHv. 326,31 EUR

Eine geeignete Unterlassungserklärung wird bis zum 6. Oktober 2020 gefordert. Kosten sollen anhand eines Streitwertes in Höhe von 3.000 EUR erstattet werden, mithin 326,31 EUR inklusive 16 % Mehrwertsteuer. In der Unterlassungserklärung ist eine Vertragsstrafe von 500 EUR vorgesehen.

 

Wusten Sie, dass

Voraussetzung für die Erstattung der Abmahnkosten ist, dass der Auftraggeber von Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Sinne der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnkosten in Wettbewerbssachen (BFH, Urteil vom 21.12.2016 – XI R 27/14) aufgrund der Geschäftsführung ohne Auftrag eine ordnungsgemäße, auf den Abgemahnten ausgestellte Rechnung unter Angabe des Leistungsumfangs und des Leistungszeitraums einschließlich Umsatzsteuer, übersenden muss? Solange Sie keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen haben, können Sie von einem Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB Gebrauch machen (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2014, AZ: VII ZR 247/13).

Gegenstand einer Abmahnung vom 11.07.2018

Am 11.7.2018 hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin im Auftrag der iOcean UG (haftungsbeschränkt) eine Abmahnung ausgesprochen. Der Unterzeichner teilt mit, dass seine Mandantschaft über dessen Internetseite u.a. Tabakwaren, E-Zigaretten, Vaporizer und deren Zubehör sowie Kohleanzünder und Naturkohle für Shishas verkaufen würde.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link zur OS-Plattform

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay gleichartige Artikel anbieten würde. Damit stünde er zu der Abmahnerin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Die Abmahnerin habe festgestellt, dass er bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Dieser Pflicht sei der Abgemahnte nicht nachgekommen. Seine Mandantin habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Namens der Abmahnerin fordere er den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link zur OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Ferner habe der Empfänger des Abmahnschreibens eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bis spätestens 19.7.2018 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten der Abmahnerin für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 24.7.2018 zu zahlen.

 

Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 3.000 € berechnet und summiere sich auf 334,75 € brutto.

 

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde der Bevollmächtigte seiner Mandantschaft unverzügliche Klageerhebung empfehlen.

 

Von iOcean UG Abmahnung erhalten? Fachanwalt hilft

Sie bieten ebenfalls bei eBay Tabakwaren zum Verkauf an und haben in diesem Zusammenhang eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage erhalten, die dieser im Auftrag der iOcean UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen hat? Ihnen werden ebenfalls Wettbewerbsverstöße vorgeworfen? Melden Sie sich bei mir. Nehmen Sie die Abmahnung zum Anlass, Ihren Onlinehandel abmahnsicher zu machen. Senden Sie mir noch heute das Abmahnschreiben zu. Ich schaue mir dieses an und melde mich zu einer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

Abmahnung iOcean UG (haftungsbeschränkt)

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 09/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.