Gegenstand der Abmahnung

Frau Kerstin Besoke hat durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Kai Harzheim, Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg mit Schreiben vom 03.07.2015 einen Verkäufer bei eBay abmahnen lassen, welcher als privat angemeldet ist, jedoch aufgrund des Umfangs seiner Angebote als gewerblich zu qualifizieren sei.

 

Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

Rechtsanwalt Kai Harzheim führt in der Abmahnung aus, dass Frau Kerstin Besoke im Wege des Onlinehandels Produkte, die sie im Rahmen eines sog. 3D-Druckverfahrens hergestellt hat, z.B. Haltebügel für Action-Cam´s, vertreibe. Der Abgemahnte bietet bei eBay ebenfalls derartige Produkte an, so dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestünde. Frau Kerstin Besoke habe jetzt feststellen müssen, dass sich der Abgemahnte bei dem Vertrieb seiner Waren nicht an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halte. Er sei bei eBay als Privatverkäufer angemeldet und deklariere seine Verkaufsgeschäfte dort als „privat“, wobei die Menge der verkauften Produkte keine Zweifel an der Gewerblichkeit der Angebote lasse, so Rechtsanwalt Kai Harzheim. Durch die Privatangebote verschaffe sich der Abgemahnte erhebliche Wettbewerbsvorteile dadurch, dass er über die Gewerblichkeit seiner Angebote hinwegtäusche und den Verbraucher zudem nicht über seine Verbraucherrechte informiere.

 

Die Einzelheiten zur Abmahnung Kerstin Besoke

 

Dem Verbraucher stünde im Fernabsatz insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses sei nach den gesetzlichen Bestimmungen umfassend zu belehren. Eine Belehrung erfolge durch den Abgemahnten gegenüber Verbrauchern allerdings nicht. Auch informiere der Abgemahnte den Verbraucher nicht über seine Identität, wozu er gemäß § 5 TMG verpflichtet sei.

 

Aufgrund dieser Feststellungen stünden Frau Kerstin Besoke gemäß § 8 Abs. 1 und 3 Ziffer 1 UWG Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zu. Bis zum 10. Juli 2015 soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein Vorschlag für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wurde beigefügt, mit dem Frau Kerstin Besoke einverstanden wäre. Rechtsanwalt Kai Harzheim weist darauf hin, dass es dem Abgemahnten auch frei stünde, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese müsse aber tatsächlich und rechtlich dazu geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

Abmahnkosten für die Abmahnung von Kerstin Besoke

 

Des Weiteren wird ein Kostenerstattungsanspruch für die Abmahnung nach einen Streitwert von 20.000 EUR geltend gemacht. Daraus ergeben sich Kosten von 1.171,67 EUR inkl. MwSt. Diesen Betrag fordert Rechtsanwalt Harzheim auf sein Konto überwiesen. Für den Zahlungseingang habe er sich eine Frist bis zum 17.7.2015 notiert. Der Abgemahnte habe insbesondere auch die Mehrwertsteuer zu erstatten, da Frau Kerstin Besoke aufgrund ihres Kleinunternehmerstatus keine Vorsteuer verrechnen könne.

 

Die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte in der vorformulierten Form nicht unterzeichnet werden. Darin ist in Ziffer 2. u.a. vorgesehen, dass im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.100,00 EUR zu zahlen sei. Ferner ist in Ziffer 3. die Verpflichtung aufgenommen worden, die Rechtsanwaltsgebühren von 1.171,67 EUR zu erstatten.

Abmahnung Kerstin Besoke

wegen Wettbewerbsverstöße in Onlineangeboten

vertreten durch Rechtsanwalt Kai Harzheim

Stand: 07/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.