Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

– adidas AG
– Blue Shepherd S.à.r.I.
– DSM Computer GmbH
– Fred Perry (Holdings) Limited
– Gabor Shoes AG
– Mattel Inc.
– MSC Technologies Systems GmbH
– roba Baumann GmbH
– Swarovski Aktiengesellschaft
– www.normani.de GmbH

 

 

Hier habe ich für Sie Informationen über die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel zusammengetragen, die ich am 20.9.2017 erstellt habe. Vorliegend handelt es sich um meine persönlichen Erfahrungen mit den Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälten bis zum heutigen Tage. Weitere Informationen über die Kanzlei erhalten Sie auf der Internetseite unter www.lsg.eu.

 

Wer verbirgt sich hinter der Lorenz Seidler Gossel Kanzlei?

 

Die Kanzlei tritt unter der Bezeichnung Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB auf.  Partner der Kanzlei sind Rechtsanwalt Dr. Paul Bernd Schäuble (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß dem Bundesrechtsanwaltsregister seit dem 17.7.1980), Rechtsanwalt Dr. Siegfried Jackermeier (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß dem Bundesrechtsanwaltsregister seit dem 10.11.1983), Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Armin Zinnecker (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß dem Bundesrechtsanwaltsregister seit dem 17.1.1986), Patentanwalt Dr. Dieter Laufhütte, Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhard E. Ingerl (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß dem Bundesrechtsanwaltsregister seit dem 6.6.1988), Rechtsanwalt Dr. Philipp Neuwald (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß dem Bundesrechtsanwaltsregister seit dem 13.1.1997), Rechtsanwalt Dr. Christian Raßmann (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß dem Bundesrechtsanwaltsregister seit dem 18.12.1996), Patentanwalt Dr. Uwe Herrmann, Patentanwalt Michael Thoma, Rechtsanwalt Dipl.-Phys. M.S. Veit Kirchner (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß dem Bundesrechtsanwaltsregister seit dem 26.6.2002) undPatentanwalt Dr. Wolfgang Behr.

 

Ansässig ist die Kanzlei an der Widenmayerstraße 23 in 80538 München.

 

Meine Erfahrungen mit den Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälten

 

Das erste Mal zu tun hatte ich mit den Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälten im April 2011. Meine Mandantschaft wurde im Auftrag der Swarovski AG abgemahnt, weil sie Polsterbetten unter der geschützten Marke „Swarovski“ zum Verkauf angeboten hat. In der Folgezeit hatte ich immer mal wieder in mit der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel auf der Gegenseite zu tun.

 

Abmahnungen aus dem Bereich Markenrecht

 

Mir sind markenrechtliche Abmahnungen für u.a. folgende Auftraggeber bekannt:

 

  • Adidas AG (Branche: Sportartikel) (wegen Markenrechtsverletzung „Adidas“ durch Streifen auf Sportartikeln u.a.)
  • Blue Shepherd S.à.r.I. (Branche: Bekleidung) (wegen Markenrechtsverletzung Marke „LOFT“, „LOFT design by“ u.a.)
  • DSM Computer GmbH (Branche: Industrie-PC´s) (wegen Rechtsverletzungen an der Marke „Infinity“ u.a.)
  • Gabor Shoes AG (Markenrechtsverletzung Marke „Gabor“ u.a.)
  • Mattel Inc. (Verstoß gegen Markenrechte und wettbewerbsrechtliche Nachahmung)
  • MSC Technologies Systems GmbH (Verwendung des Zeichens „GALAX“ u.a.)
  • roba Baumann GmbH (Branche: Kindermöbel) (wegen Nachahmung eines Designs für Kindersitzerhöhungen u.a.)
  • Swarovski Aktiengesellschaft (wegen Markenrechtsverletzung Marke „Swarovski“ u.a.)
  • www.normani.de GmbH (wegen Markenrechtsverletzung Marke „normani“ u.a.)

 

Die Arbeit mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel habe ich stets als positiv empfunden. Ich habe es noch nicht erlebt, dass sich die Rechtsanwälte nicht bemüht hätten, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die Abmahnung sollte jedoch in jedem Falle ernst genommen werden, da anderenfalls nach Fristablauf mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren gerechnet werden muss. Von allein erledigt sich eine solche Abmahnung gewiss nicht. Es ist daher Zeit zu handeln.

 

Abmahnung Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte erhalten

 

Sie haben von einem Auftraggeber der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel eine Abmahnung (z.B. Markenrecht) erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung.

 

Stand: 20.9.2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.