Gegenstand der Abmahnung

Am 31.10.2018 hat Herr Lothar Fürst durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. Der Bevollmächtigte teilt in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass sein Mandant Inhaber des Modelabels „MH My Musthave“ sei und europaweit über Webshops, Handelsplattformen und Boutiquen Taschen jedweder Art, Kleinlederwaren wie z.B. Portemonnaies, Gürtel und Kreditkartenetuis sowie Mode-Accessoires u.a. verkaufen würde.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. führt zu Lothar Fürst Abmahnung

Der Abgemahnte sei ebenfalls auf der Handelsplattform eBay mit dem Verkauf vergleichbarer Waren (Geldbörsen) befasst. Damit stünde er zu dem Abmahner in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Der Abmahner habe festgestellt, dass der Abgemahnte bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Sein Mandant habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Abmahngrund Materialangabe „PU-Leder“

Sodann teilt er mit, dass Herr Lothar Fürst festgestellt habe, dass der Empfänger des Abmahnschreibens den oben näher bezeichneten Artikel an prominenter Stelle mit der Bezeichnung „PU-Leder“ bewerbe. So z.B. in der Artikelbeschreibung. Dies sei unzulässig.

 

Es existiere in der Bundesrepublik Deutschland kein Material, welches chemisch, wissenschaftlich oder technisch mit dem oben Genannten bezeichnet werden dürfe. Der Begriff sei von der Werbebranche erfunden worden, um Kunststoffprodukte aus PVC oder Polyethan in die Nähe von hochwertigem Leder zu rücken. Der Verbraucher, der diese Materialbezeichnung lese, gelange zu der Auffassung, dass es sich um Leder handele, was gerade nicht der Fall sei. Denn als Leder oder mit einem Ausdruck, der nach der Verkehrsauffassung auf Leder hinweise, dürfe nur Material bezeichnet werden, das aus gewachsener tierischer Haut bzw. Fell hergestellt sei.

 

Die Bezeichnung „PU Leder“ sei insofern irreführend und gleichzeitig wettbewerbswidrig i.S.d. §§ 3, 5 UWG, was in der Vergangenheit von der Rechtsprechung bestätigt worden sei.

 

Namens des Abmahners fordere Rechtsanwalt Sandhage den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne habe der Empfänger des Abmahnschreibens die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 8. November 2018 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten des Abmahners für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 13. November 2018 auf eines seiner Konten einzuzahlen. Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 4.000 € berechnet und summiere sich auf 413,64 €.

Abmahnung Lothar Fürst

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, Werbung mit „PU-Leder“

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 10/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.