Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 20.01.2017 hat Rechtsanwalt Ersin Cetin, Mitterloh 15, 94436 Simbach im Auftrag der Firma serviceFAVORIT, Inhaber Manuel Frank eine Abmahnung ausgesprochen.

 

Der Vertreter des Abmahners teilt mit, dass seine Mandantschaft ebenfalls Softwarelizenzen im Internetauktionshaus eBay, Amazon, Rakuten etc. vertreibe. Er nehme Bezug auf eine Vielzahl von Angeboten des Abgemahnten, insbesondere von Windows, aber auch andere. Gegenstand seiner Beauftragung sei das anliegende Angebot des Abgemahnten, auf das er sich beziehen würde.

 

Abmahngrund fehlender Hinweis auf OS-Plattform

 

Rechtsanwalt Ersin Cetin moniert, dass in dieser Anzeige gänzlich ein Hinweis auf die so genannte OS-Plattform fehle. Diesbezüglich sei am 09.01.2016 eine EU-Verordnung Nr. 524/2013 in Kraft getreten, die die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlinehändlern regele. Gemäß dieser Verordnung bestehe seither die Pflicht, Informationen über diese OS-Plattform zur Verfügung zu stellen und einen für Verbraucher leicht zugänglichen Link vorzuhalten.

 

Dies stelle einen Verstoß gegen § 3a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 524/2013 dar.

 

Ich habe bereits hier ausführlich über die OS-Plattform berichtet.

 

Die vorgenannte Rechtsverletzung habe Unterlassungsansprüche seiner Mandantschaft zur Folge. Der diesbezügliche Streitwert belaufe sich auf 10.000 EUR.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die in der Anlage ebenfalls beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 03.02.2017 an seine Kanzlei zu übersenden.

 

Darüber hinaus habe er die für seine Inanspruchnahme entstandenen gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren zu tragen, die sich auf 745,40 EUR belaufen. Dieser Betrag sei bis zum 03.02.2017 auf das angegebene Kanzleikonto zu zahlen.

 

Anderenfalls seien sie beauftragt, gerichtliche Schritte gegen den Abgemahnten einzuleiten.

Abmahnung Manuel Franz, Firma serviceFAVORIT

wegen fehlendem Hinweis auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Ersin Cetin

Stand: 20.01.2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.